Widerrufsjoker: Greift auch bei Forward-Krediten der ING Diba
Aufgrund eines Formfehlers in den Darlehensverträgen der ING Diba können Baufinanzierungen aus dem Zeitraum 2010 bis 2015 widerrufen werden. Damit ist der sofortige Ausstieg möglich - und eine Ersparnis von etlichen Tausend Euro. Besonders groß ist dieser Vorteil häufig bei Forward-Darlehen, sagt die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info).
Dass Baufinanzierungen der ING Diba aus den Jahren 2010 bis 2015 fast durchgehend fehlerhaft sind und von Verbrauchern widerrufen werden können, hatten wir an dieser Stelle schon geschrieben. Damit ist nach Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf in der Regel eine Ersparnis von mindestens 10.000 Euro für private Kreditnehmer verbunden. Wesentlich größer kann diese Ersparnis ausfallen, wenn es sich um ein Forward-Darlehen handelt.
Grundsätzlich greift der sogenannte Widerrufsjoker bei normalen Baufinanzierungen genauso wie bei Krediten, bei denen die Darlehenslaufzeit erst Jahre nach Abschluss zu laufen beginnt: den sogenannten Forward-Darlehen. Entscheidend ist lediglich, dass der Kredit nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde.
In Mode kamen Forward-Kredite in etwa 2009 mit Beginn der Finanzkrise. Mitte 2010 waren die Zinsen für eine zehnjährige Baufinanzierung gerade von fünf auf 3,5 Prozent gefallen. Wer zu diesem Zeitpunkt einen Forward-Kredit abschloss, konnte sich beispielsweise einen Zinssatz von rund vier Prozent für einen Kredit sichern, der in 2015 ausgezahlt wird und dementsprechend eine Zinsbindung bis 2025 hat.
So kommt es also, dass derzeit zahlreiche Immobilienbesitzer sich mächtig ärgern, wenn sie sehen, dass die Zinsen für einen zehnjährigen Baukredit zurzeit bei nur noch knapp über einem Prozent liegen – sie selbst aber vor kurzem erst einen Kredit ausbezahlt bekommen haben, für den sie die nächsten Jahre einen deutlich höheren Zins bezahlen sollen. Doch auch hier hilft der Widerrufsjoker, insbesondere bei Darlehen der ING Diba.
Denn nach Untersuchungen der Interessengemeinschaft Widerruf sind die meisten Baufinanzierungen der ING Diba, die im Zeitraum Mitte 2010 bis 2015 abgeschlossen wurden, fehlerhaft. Im Darlehensvertrag fehlt die Angabe der Kreditlaufzeit. Ohne diese Pflichtangabe beginnt die Widerrufsfrist von üblicherweise 14 Tagen nicht zu laufen. Der Kreditnehmer kann also auch Jahre nach Unterzeichnung des Darlehensangebots den Widerruf erklären und von dem Kredit zurücktreten – ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.