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     4021  0 Kommentare Neue BaFin-Regelung zur Nachschusspflicht – die Folgen für CFD-Händler

    Das Echo aus den Händler-Communities hätte kaum größer sein können. Nachdem Anbieter für den Binärhandel in der Vergangenheit beispielsweise in Belgien und anderen europäischen Ländern unter politischem Beschuss standen, nahm sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun abermals der Thematik des CFD-Handels an. Schon des Öfteren waren Forderungen aus verschiedenen Richtungen laut geworden, die Aufsichtsorgane müssten hochriskanten Handelsmodellen endlich einen Riegel vorschieben, wenigstens aber strengere Auflagen und Kontrollmechanismen schaffen. Nun also die zunehmend auch privaten Anlegern beliebten Differenzkontrakte – die deutsche Finanzaufsicht verbietet nun Hebelprodukte. Wobei – so ganz richtig sind viele diesbezügliche Medienberichte eben nicht, wie Leser im weiteren Verlauf erkennen werden.

    Der Anfang vom Ende beim Handel mit gehebelten CFDs?

    In vielen Portalen rund um das CFD-Thema wurde nach Bekanntgabe der des Verbots heftig diskutiert, ob die neuen BaFin-Vorgaben nun das Ende des CFD-Handels am deutschen Markt einläuten könnten. Viele Anleger sehen sich in ihrem Entscheidungsspielraums beschnitten, Befürworter hielten den Ausschluss von Differenzgeschäften für den Privatkunden-Bereich durch die staatliche Aufsichtsbehörde für überfällig. Sieht man genauer hin, verbietet die BaFin tatsächlich nur CFDs mit der sogenannten Nachschusspflicht. Broker und Banken dürfen diese Produkte privaten Händlern in Zukunft nicht mehr wie bisher zugänglich machen, wie die Richtlinie bestimmt. Die Reaktionen der Diskussionsteilnehmer sind insofern nachvollziehbar, da es sich im Grunde um die erste Maßnahme dieser Art von Seiten der BaFin handelt.

    Bisher hatte die Behörde darauf verzichtet, ganze Produktgruppen zu untersagen. Und sieht man einmal genau hin, ist es auch kein vollständiges CFD-Verbot, auch wenn die Nachricht bei manchen Kunden vielleicht eben diesen Eindruck erwecken mag.

    Entgegenkommen der Branche reichte der BaFin scheinbar nicht

    Hintergrund des Verbot war und ist nach Aussagen der Behörde, dass die Risiken eines Verlusts für private Broker- und Banken-Kunden kaum kalkulierbar seien, wie es die BaFin-Chefin Elisabeth Roegele in der behördlichen Stellungnahme verlautbaren ließ. Gänzlich überraschend kommt das Verbot letzten Endes nicht, denn von Seiten der Bundesanstalt hatte es seit Dezember 2016 mehrfach entsprechende Ankündigungen zu Überprüfungen gegeben. Dass die Restriktionen nun wirklich in die Tat umgesetzt werden, kann für gut informierte Anleger an sich also nicht wirklich überraschend sein. Binnen drei Monaten, so die Bedingungen der Behörde, müssen Anbieter des CFD-Handels mit Nachschusspflicht nun auf die neuen Richtlinien reagieren.

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    Sebastian Hell
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    Sebastian Hell hat International Finance in Deutschland und den USA studiert. Er berät Vermögensverwalter und Hedge Fonds bei der Umsetzung von Handelsstrategien und veröffentlicht regelmäßig im Auftrag von QTrade (www.qtrade.de) Kolumnen über die Finanzmärkte.
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    Verfasst von 2Sebastian Hell
    Neue BaFin-Regelung zur Nachschusspflicht – die Folgen für CFD-Händler Das Echo aus den Händler-Communities hätte kaum größer sein können. Nachdem Anbieter für den Binärhandel in der Vergangenheit beispielsweise in Belgien und anderen europäischen Ländern unter politischem Beschuss standen, nahm sich die Bundesanstalt …

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