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     1185  0 Kommentare Widerrufsjoker: Keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen!

    Immobilienbesitzer, die eine Baufinanzierung vorzeitig beenden wollen, stehen vor einem Problem: Aufgrund der stark gesunkenen Hypothekenzinsen sind die Vorfälligkeitsentschädigungen auf Rekordstand. Doch es gibt eine Möglichkeit, eine solche Zahlung zu vermeiden: mit dem Widerrufsjoker!

    Mit dem erfolgreichen Widerruf eines Darlehens können Sie die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung sparen, wenn Sie das Darlehen vorzeitig beenden wollen. Oder aber sie können die Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern, falls Sie diese in der Vergangenheit bezahlt haben. Der Schlüssel dazu liegt im Kreditvertrag. Ist dieser falsch, dann ist der Vertrag anfechtbar und kann auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden.

     

    Besonders interessant ist das für Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen wollen. Beispielsweise weil die Immobilie in einer Großstadt liegt, in der sich die Preise in den vergangenen Jahren deutlich nach oben entwickelt haben. Wer weiß schon, ob dieser Trend angesichts Mietpreisbremse, steigender Grunderwerbsteuer und weiterer Bremsklötze seitens der Politik anhält. Ein Verkauf kann also manchem durchaus lukrativ erscheinen.

     

    Das Problem dabei: Läuft die Zinsbindung des Kreditsvertrags noch einige Jahre, dann wird die Bank das Darlehen nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig beenden. Diese Zahlungen sind quasi ein Schadenersatz dafür, dass die Bank den frühzeitig zurückgezahlten Kredit nur zu niedrigeren Zinsen wieder neu vergeben kann. Dadurch, dass die Zinsen in den vergangenen Jahren so stark gesunken sind, schießen die Vorfälligkeitsentschädigungen derzeit in astronomische Höhen und lassen manchen vor dem Verkauf einer Immobilie zurückschrecken.

     

    Zwei Beispiele: Sie haben im Oktober 2010 einen Kredit mit einer Zinsbindung von zehn Jahren und einem Zinssatz von 4 Prozent abgeschlossen. Der Kredit hat noch eine Restschuld von 200.000 Euro. Wenn Sie diesen Kredit nun ablösen wollen, wird die Bank Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von gut 28.000 Euro in Rechnung stellen – rund 14 Prozent der noch offenen Darlehenssumme. Wie hoch die Zahlung in Ihrem Fall ausfallen würde, können Sie mit dem Vorfälligkeitsrechner von FMH nachrechnen.

     

    Kein Wunder, dass bei solchen Summen mancher den Verkauf einer Immobilie verschiebt. Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit: den Widerrufsjoker. Enthält ihr Vertrag eine falsche Widerrufsklausel, dann kann er jederzeit widerrufen werden. Theoretisch können Sie dann eine vollständige Rückabwicklung fordern. Das würde bedeuten, dass Sie nicht nur Ihren Vertrag sofort beenden könnten, sondern auch, dass Ihre Bank Ihnen quasi einen Schadenersatz dafür bezahlen muss, dass Sie jahrelang zu hohe Zinsen bezahlt haben – quasi das Gegenstück zu einer Vorfälligkeitsentschädigung, nur dass diesmal die Bank bezahlen muss.

     

    Aber gemach! Eine echte Rückabwicklung ist in der Praxis nur schwer zu erreichen und lässt sich – wenn überhaupt – nur durch einen langwierigen Gerichtsprozess zu erzielen. Was aber durchaus realistisch ist – auch ganz ohne Prozess – ist, dass die Bank Sie ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Darlehen entlässt. Damit steht dann dem Verkauf der Immobilie nichts mehr im Wege.

     

    Allerdings sollten Sie nicht unter Zeitdruck stehen. Wenn Sie innerhalb kurzer Zeit verkaufen müssen oder sogar schon einen Käufer gefunden haben, der mit den Hufen scharrt, dann wird es schwierig mit einem erfolgreichen Widerruf. Denn unsere Erfahrung zeigt, dass es zumeist mehrere Wochen, manchmal auch einige Monate dauern kann, bis man einen vernünftigen Vergleich mit der Bank findet.

     

    Die richtige Reihenfolge – gerade in Regionen, in den sich recht leicht ein Käufer für das Haus oder die Wohnung finden lässt – lautet also: Den Vertrag auf falsche Widerrufsklausel prüfen lassen und dann einen Anwalt einschalten, der beim Widerruf behilflich ist. Erst wenn eine Einigung mit der Bank gefunden ist oder sich zumindest klar abzeichnet, sollten Sie sich auf die Suche nach einem Käufer für die Immobilie machen.

     

    Die IG Widerruf (www.widerruf.info) hilft Ihnen bei dieser Vorgehensweise. Die Prüfung Ihres Kreditvertrags ist bei uns kostenlos. Unsere Partneranwälte haben in den vergangenen Monaten zahlreiche Erfahrungen mit dem Widerruf von Krediten gesammelt und können Ihnen in vielen Fällen schon sagen, ob und wie kompromissbereit Ihr Kreditgeber agiert. Besonders aussichtsreich ist dabei ein Vorgehen, wenn Sie die Baufinanzierung bei der ING Diba oder bei einer Sparkasse abgeschlossen haben.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: Keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen! Immobilienbesitzer, die eine Baufinanzierung vorzeitig beenden wollen, stehen vor einem Problem: Aufgrund der stark gesunkenen Hypothekenzinsen sind die Vorfälligkeitsentschädigungen auf Rekordstand. Doch es gibt eine Möglichkeit, eine solche Zahlung zu vermeiden: mit dem Widerrufsjoker!