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    EQS-News  610  0 Kommentare Zur Rose Group: Einladung zu einer ausserordentlichen Generalversammlung am 19. Juni 2017 und Schaffung der Voraussetzungen für die Aufnahme weiterer Mittel zur Wachstumsbeschleunigung





    EQS Group-News: Zur Rose Group AG / Schlagwort(e): Sonstiges


    Zur Rose Group: Einladung zu einer ausserordentlichen Generalversammlung am 19. Juni 2017 und Schaffung der Voraussetzungen für die Aufnahme weiterer Mittel zur Wachstumsbeschleunigung


    30.05.2017 / 07:00



    Medienmitteilung



    Zur Rose Group



    - Einladung zu einer ausserordentlichen Generalversammlung am 19. Juni 2017



    - Schaffung der Voraussetzungen für die Aufnahme weiterer Mittel zur 

       Wachstumsbeschleunigung



    Wie in der ordentlichen Generalversammlung vom 4. Mai 2017 kommuniziert, will die Zur Rose-Gruppe die vielfältigen, sich im Markt bietenden Wachstumschancen nutzen, um ihre starke Stellung im europäischen Arzneimittelversand weiter auszubauen. Vor diesem Hintergrund evaluiert der Verwaltungsrat Optionen, zusätzliche Mittel aufzunehmen. Die Optionen, die im Auftrag der Zur Rose Group AG von UBS und Berenberg geprüft werden, schliessen einen Börsengang mit Kapitalerhöhung («IPO»), weitere private Finanzierungen wie auch zusätzliche Fremdfinanzierungen ein. Um die Voraussetzungen für einen IPO zu schaffen, findet am 19. Juni 2017 eine ausserordentliche Generalversammlung statt. Die Annahme der Traktanden durch die Aktionärinnen und Aktionäre soll es der Zur Rose Group AG ermöglichen, bei Vorliegen geeigneter Rahmenbedingungen allenfalls bereits in diesem Jahr einen Börsengang durchführen zu können.



    Anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung beantragt der Verwaltungsrat, ein genehmigtes Aktienkapital im Umfang von 50 Prozent des bestehenden Aktienkapitals zu schaffen. Für den Fall eines Börsengangs beantragt der Verwaltungsrat eine Totalrevision der Statuten, um diese den Anforderungen an börsenkotierte Unternehmen anzupassen und insbesondere auch die Vorgaben der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) zu erfüllen. Die totalrevidierten Statuten würden nur bei Vollzug einer genehmigten Kapitalerhöhung im Rahmen eines Börsengangs der Zur Rose Group AG in Kraft treten.

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