checkAd

    Bankenverband  671  0 Kommentare Gesetzgebungsverfahren für Verbesserungen nutzen

    Der Referentenentwurf für das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 weist nach Auffassung des Bankenverbandes in die richtige Richtung. "Der Gesetzentwurf sieht keine grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung vor, sondern setzt eher auf eine pragmatische Kompromisslösung. Das war aufgrund der zuvor beschlossenen Eckpunkte auch nicht anders zu erwarten", erklärte Prof. Dr. Manfred Weber, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes deutscher Banken. Das Vorhaben könne dazu beitragen, die Attraktivität des Standorts Deutschland für Investitionen und Anleger deutlich zu stärken. "Es kommt jetzt darauf an, das Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um noch offene Fragen in diesem Sinne zu lösen", so Weber.

    Die vorgesehene Absenkung der nominalen Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften von derzeit rund 39 Prozent auf knapp unter 30 Prozent bezeichnete Weber als "wichtiges Signal". Damit verbesserten sich die Chancen für deutsche Unternehmen, sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten.

    Kritisch wertete Weber dagegen die vorgesehene Gegenfinanzierung. Sie enthalte zum Teil investitionsschädliche Einschnitte. Weber: "Dies gilt insbesondere für die Einschränkung der Fremdfinanzierung durch Ausweitung der steuerlichen Nichtberücksichtigung von Finanzierungskosten im Rahmen der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer." Im weiteren Gesetzgebungsverfahren müsse darauf geachtet werden, dass sinnvolle Finanzierungen nicht durch komplexe bürokratische Regelungen unangemessen behindert werden, um - aus Sicht des Fiskus - missbräuchliche Gestaltungen auszuschließen. Das Steuerrecht dürfe durch die Reform nicht weiter verkompliziert werden.

    Als "Durchbruch" bezeichnete Weber die für 2009 geplante Einführung einer einheitlichen Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und Gewinne aus privaten Wertpapier-Veräußerungsgeschäften. Endlich werde eine seit langem von der Kreditwirtschaft gemeinsam mit der übrigen Wirtschaft verfolgte Forderung aufgegriffen. Freilich sei der Steuersatz von 25 Prozent im Wettbewerb um den international orientierten Anleger noch zu hoch. Die Abgeltungsteuer ermögliche zudem eine nachhaltige Steuervereinfachung für Bürger, Fiskus und Banken. Dies lasse sich am besten bei einer definitiven Besteuerung beim Kapitalanleger unter Ausschluss eines Veranlagungswahlrechts erreichen. Dafür sei aber aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Steuersatz nahe am Eingangssteuersatz erforderlich. "Daher sollte noch einmal über einen Satz von 20 Prozent nachgedacht werden", so Weber weiter.

    Quelle: Bundesverband deutscher Banken

    Verfasst von 2Redaktion wO
    Bankenverband Gesetzgebungsverfahren für Verbesserungen nutzen Der Referentenentwurf für das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 weist nach Auffassung des Bankenverbandes in die richtige Richtung. "Der Gesetzentwurf sieht keine grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung vor, sondern setzt eher auf eine …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer