Das Versicherungskennzeichen für Fahrzeuge
Das Versicherungskennzeichen dient dem Nachweis der bestehenden Versicherungspflicht. Einige Fahrzeuge dürfen nur mit diesem Kennzeichen auf öffentlichen Straßen genutzt werden.
Das Versicherungskennzeichen dient dem Nachweis und auch der Kontrolle der Versicherungspflicht. Das Versicherungskennzeichen wird bei Fahrzeugen der Klasse S und M und anderen elektrisch betriebenen Fahrzeugen benötigt, um diese auf öffentlichen Straßen nutzen zu können. So muss zum Beispiel ein Mofa mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, ein Moped, ein Roller oder ein Kleinkraftrad mit maximal 50 km/h ein Versicherungskennzeichen führen. Auch Fahrräder, die mit einem Hilfsmotor ausgestattet sind und Krankenfahrstühle mit einer Geschwindigkeit von über 6 km/h bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 30 km/h, müssen zur Nutzung auf öffentlichen Straßen neben der Betriebserlaubnis auch mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Fahrzeughalter, die ohne eine gültige Versicherung den öffentlichen Verkehrsraum nutzen, machen sich strafbar.
Jedes Versicherungskennzeichen ist, unabhängig vom Fahrzeug oder des Datums der Inbetriebnahme des Fahrzeuges, grundsätzlich vom 28. Februar bis zum 1. März des folgenden Jahres gültig und hat somit eine Laufzeit von einem Jahr. In jedem Jahr hat das Versicherungskennzeichen, das an dem Fahrzeug angebracht wird, eine andere Farbe. So ist schon von Weitem zu erkennen, ob das jeweilige Kennzeichen noch gültig ist. Ab dem 1. März 2008 wurden zum Beispiel schwarze Versicherungskennzeichen in dem Farbton RAL 9005 vergeben, ab dem 1. März 2009 blaue Kennzeichen in dem Farbton RAL 5012 und ab dem 1. März 2010 grüne Kennzeichen in dem Farbton RAL 6010. In den folgenden Jahren wird die Farbwahl der Kennzeichen jeweils in der Reihenfolge wiederholt.
Die Aufschrift auf dem Versicherungskennzeichen ist zweizeilig und besteht aus drei Ziffern und drei Buchstaben. Die drei Ziffern für das Kennzeichen werden meist zufällig ausgewählt. Die drei Buchstaben geben Aufschluss darüber, bei welchem Versicherungsunternehmen das Fahrzeug Haftpflichtversichert ist. Im unteren Bereich des Versicherungskennzeichens befindet sich zudem das jeweilige Kalenderjahr, in dem das gültige Versicherungsjahr beginnt. So wird ausgeschlossen, das die Kennzeichen nach drei Jahren wieder genutzt werden können. Diese Versicherungskennzeichen sind bei den meisten Versicherungsunternehmen und auch bei Versicherungsmaklern erhältlich und stellen so keine behördliche Zulassung dar. Diese sogenannten Sofort-Policen erhält der Versicherte sofort, wenn der zu zahlende Betrag für die Versicherung bezahlt wurde.
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