Defektes Kfz? Werkstatt beauftragen - aber richtig!
Mann will immer das Beste für sein Kfz. Werkstatt finden und sich vor Abzocke schützen. - Mit diesen Tipps kein Problem!

Grundsätzlich sollte man während der Garantiezeit zum Vertragshändler. Er erledigt nämlich kostenlos die notwendige Wartung, wie zum Beispiel den Ölwechsel. Nach der Gewährleistungszeit sind auch andere Anbieter eine gute Option für die Reparatur eines Kfz. Werkstatt ist aber nicht gleich Werkstatt, sodass der Blick hinter die Kulissen immer lohnt. Unordnung und Chaos sind hier ein klares Indiz für Pfuscher. Freie Werkstätten bieten im Durchschnitt ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis und die Möglichkeit, Ersatzteile von Drittanbietern zu verwenden.
Beim Abgeben des Autos sollte jede der fälligen Reparaturen genau besprochen werden. Ist sie wirklich notwendig? Was gibt es für Alternativen? Fast jeder Anbieter ist bereit, auf Nachfrage einen kostenlosen Kostenvoranschlag anzufertigen, wobei man jedoch den Unterschied zwischen dem unverbindlichen und dem verbindlichen Kostenvoranschlag nicht vergessen darf. Während beim verbindlichen Kostenvoranschlag - auch, wenn er nur mündlich gegeben wurde! - ein bestimmter Betrag für die Instandsetzung gezahlt wird, lässt der unverbindliche Kostenvoranschlag 20 Prozent vom genannten Preis als Spielraum. Erst, wenn die Kosten noch höher steigen, muss der Kunde gefragt werden. Bis dahin wartet das Auto in der Kfz Werkstatt. Werkstatt und Mechaniker sollten deshalb die Telefonnummer des Kunden besitzen. Der Auftrag selbst sollte so präzise wie möglich formuliert sein. Die Mechaniker freuen sich über jeden Blankoscheck, wie "TÜV-fertig machen", oder "die Bremsen mal auf Vordermann bringen". Nur genaue Formulierungen, wie "Auspuff wechseln" oder "Bremsklötze erneuern", schützen vor Abzocke.
Das Wichtigste, was der Kunde in den Händen hat, ist die Rechnung. Hier stehen alle bezahlten Leistungen, wie Ersatzteile und die einzelnen Tätigkeiten. Bei Zweifeln sollte man von seinem guten Recht Gebrauch machen und sich das Ergebnis auf der Hebebühne zeigen lassen. Taucht beispielsweise ein Ölwechsel als Rechnungspunkt auf, obwohl nur die Kupplung gewechselt werden sollte, muss er nicht bezahlt werden. Aber: Die Werkstatt behält in diesem Fall oft das Auto als Pfand und der Streit endet vor Gericht. Ein anderer beliebter Trick ist zum Beispiel 4 Liter Öl aufzulisten, obwohl nur 3,5 in den Motor passen.
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