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Die Radabdeckung ist im Straßenverkehr vorgeschrieben

Ein Fahrzeug, das im Straßenverkehr betrieben wird, muss über eine ausreichende Radabdeckung verfügen, so sagt es die Straßenverkehrsordnung. Wann diese ordnungsgemäß ist, muss der Fahrzeughalter aber selbst wissen.

radabdeckung
© nimkenja / http://www.pixelio.de
Ein Fahrzeug, das ohne Radabdeckung auf deutschen Straßen unterwegs ist, wird mit großer Wahrscheinlichkeit von der streifefahrenden Polizei irgendwann einmal angehalten. Hintergrund dieser Kontrolle ist dann die Straßenverkehrsordnung, die im §36a die Radabdeckungen und Ersatzräder genau behandelt.

Hier wird darauf hingewiesen, dass es für den Betrieb des Fahrzeugs oder auch eines Anhängers zwingend vorgeschrieben ist, eine ausreichende Abdeckung der Kotflügel, der Schmutzfänger oder auch der Radeinbauten und eben auch der Räder zu erwirken. Diese Radabdeckung ist allerdings nur für Fahrzeuge vorgeschrieben, die sich auf den Straßen mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 Kilometern pro Stunde fortbewegen. Elektroautos, die gehbehinderten Menschen als Fortbewegungsmittel dienen und weniger als 25 Stundenkilometer erzielen, fallen aus dieser Regelung also hinaus.

Wird ein Fahrzeug auf deutschen Straßen ohne diese Radabdeckung entdeckt, so erhält der Fahrzeugbesitzer zumindest eine Mängelkarte und muss dann innerhalb einer vorgegebenen Frist für eine ausreichende und vorschriftsmäßig beschaffene Radabdeckung sorgen.

Spätestens dann, wenn das Fahrzeug beim TÜV vorgestellt werden muss, sollte auf vorschriftsmäßige Radabdeckung geachtet werden. Hier wird der Radabdeckung nämlich besondere Aufmerksamkeit gezollt und die Prüfingenieure achten bei der Radkappe darauf, dass die Radlauffläche ausreichend abgedeckt ist und somit die Radabdeckung 15 cm über der Radachse wirksam ist.

Nicht zu verwechseln ist die Radabdeckung mit der Felgenabdeckung. Diese ist nicht vorgeschrieben, da hier keine Gefährdung im Straßenverkehr durch mangelnde Felgenabdeckungen gegeben ist.

Große Bedeutung erlangt die Radabdeckung auch bei der Auswahl der Reifen, denn hier muss auf die korrekte Reifenwahl auch im Bezug auf die Wirksamkeit der Radabdeckung geachtet werden. Die Lauffläche der Reifen muss mindestens durch die Radabdeckung verdeckt werden. Überstehende Reifen sind im deutschen Straßenverkehr generell verboten und die korrekte Radabdeckung muss auch bei der Verwendung von Zwillingsreifen zum Beispiel bei Lkw berücksichtigt werden, denn auch hier gilt natürlich gleiches Recht.

Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind und folglich überwiegend auf deutschen Straßen betätigt werden.

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