Fahrzeuge mit aktueller TÜV Plakette technisch geprüft
Mit der TÜV Plakette auf dem hinteren Kennzeichenschild eines jeden Fahrzeuges, das für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zulassungspflichtig ist, wird die Einhaltung des Prüftermins angezeigt.
Jedes Fahrzeug, das für die Verwendung im Straßenverkehr zulassungspflichtig ist, muss auf dem hinteren Kennzeichen mit einer TÜV Plakette versehen werden. Neufahrzeuge erhalten grundsätzlich auch ohne vorherige Abnahme durch den TÜV oder eine andere Prüfinstitution eine Hauptuntersuchungs-Plakette mit einer dreijährigen Gültigkeit. Eine Ausnahme bilden bezüglich der ersten Frist zur nächsten Prüfung die sogenannten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge, das sind Mietwagen, die von großen und kleinen Autovermietungen angemietet werden können. Auch Lastkraftwagen und Wohnmobile haben nicht immer eine dreijährige Frist bis zur ersten Hauptuntersuchung.
Die TÜV Plakette dient dem Zweck, anzuzeigen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist, denn ein PKW, ein LKW, ein Motorrad oder ein Anhänger mit einer gültigen Prüfplakette wurde innerhalb von zwei Jahren von einer technischen Prüfeinrichtung auf Herz und Nieren untersucht und als sicher befunden. Um auf den ersten Blick erkennen zu können, in welchem Jahr die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, haben die Prüfplaketten sechs unterschiedliche Farben, die jährlich wechseln und sich im Abstand von sechs Jahren wiederholen. Die Farben sind blau, gelb, braun, rosa, grün und Orange. Auf der runden HU-Plakette sind die zwölf Monate des Jahres abgedruckt und in der Mitte befindet sich die Jahreszahl der nächsten Hauptuntersuchung. Die Plakette wird so auf das hintere Nummernschild geklebt, dass der Monat der nächsten TÜV-Prüfung immer oberhalb der Jahreszahl steht. Über und unter den Ziffern für die Monate November bis Januar, also um den Jahreswechsel, ist ein dicker schwarzer Balken aufgedruckt, der die Orientierung erleichtert.
Ab dem Jahr 2010 enthält die TÜV Plakette auch den Zeitraum für die nächste Abgasuntersuchung, denn die separate AU-Plakette, die bis dahin auf dem vorderen Kennzeichen angebracht ist, gibt es seit diesem Datum nicht mehr. Die Abgasuntersuchung selbst bleibt zwar nach wie vor bestehen, ist aber dann ein Bestandteil der Hauptuntersuchung und wird ausschließlich mit der Prüf-Plakette dokumentiert. HU-Plaketten dürfen nur von einer begrenzten Anzahl von Herstellern in Deutschland produziert werden.
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