Firmenwagen –so viel bezahlen Mitarbeiter dazu
In höheren Jobpositionen ist eine private Nutzung des Firmenautos selbstverständlich. Mit der 1%-Regelung rentiert sich der Firmenwagen nicht nur für Unternehmen: Auch Mitarbeiter sparen mit der Gehaltsumwandlung.

Zur Versteuerung des Firmenwagens hat sich in Deutschland die 1%-Regelung durchgesetzt. Mit der 1%-Regelung ist eine private Nutzung des Firmenwagens durch den Arbeitnehmer möglich. Das Firmenauto wird dabei als geldwerter Vorteil versteuert und auf das Gehalt des Arbeitnehmers aufgeschlagen. Angesetzt werden zur Besteuerung ein Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens. In der Praxis ergibt sich bei einem Firmenfahrzeug im Wert von 50.000 Euro hier ein geldwerter Vorteil von 500 Euro. Der geldwerte Vorteil wird auf das Bruttogehalt aufgeschlagen, steuerlich verrechnet und vom Nettogehalt wieder abgezogen. Wenn regelmäßig eine Strecke zwischen Wohn- und Arbeitsort mit dem Firmenwagen zurück gelegt wird, setzt das Finanzamt zur Berechnung des geldwerten Vorteils noch eine geringe Kilometerpauschale an.
Die laufenden Kosten für Sprit und etwaige Reparaturen werden bei der 1%-Regelung über Firmenkreditkarten abgerechnet. Die Gehaltsumwandlung, also die Verrechnung des Firmenwagenpreises mit dem Gehalt des nutzenden Mitarbeiters, hat für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorteile. Die Firmen, die ihre Flotte oft als Leasing-Modelle zu ermäßigten Konditionen beziehen, gehen mit der Gehaltsumwandlung keine Zusatzkosten für den Firmenwagen ein. Für Arbeitnehmer ergibt sich durch das Verrechnungsmodell ein reduziertes Einkommen mit niedrigeren Steuer- und Sozialabgaben. Dafür kann der Firmenwagen auch privat genutzt werden: Die Spritkosten, Versicherungen und Reparaturen gehen vollständig auf das Konto des Arbeitgebers.
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