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Neuwagen mit Tageszulassung – besondere Regeln gelten

Der Neuwagen mit Tageszulassung bezeichnet ein Fahrzeug, das vor Verkauf bereits einen Tag auf den Händler zugelassen war. Hierdurch können Käufer des Fahrzeuges Vorteile erzielen, die auf die Preisgestaltung abzielen.

Der Neuwagen mit Tageszulassung unterzieht sich einem speziellen Verfahren, das vorgenommen wird, um den Preis für das Fahrzeug für den Käufer günstiger zu gestalten. Der Neuwagen mit Tageszulassung wird für lediglich einen Tag auf den Händler zugelassen und kann damit an den Käufer zu preiswerteren Konditionen verkauft werden, ohne hier das Wettbewerbsrecht zu umgehen. Mittels Tageszulassung kann das Fahrzeug später mit höherem Rabatt an den Kunden verkauft werden, als dies bei einem Neufahrzeug, das noch nie angemeldet war, möglich ist. Dieser Neuwagen wird nicht vom Händler genutzt, sondern lediglich rein formal beim Straßenverkehrsamt angemeldet, um so mit gültigen Papieren theoretisch im Straßenverkehr genutzt zu werden, was in der Praxis aber nicht der Fall ist. Diese Tageszulassung wird immer auf ein neuwertiges Fahrzeug vorgenommen, das bisher ungenutzt ist und das beim Händler gelagert ist. Im Regelfall ist dieses Neufahrzeug sofort nach der Tageszulassung für den Kunden verfügbar, da es sich bereits in der Lagerhaltung des Automobilhändlers befindet. So kann der Kunde nicht nur einen günstigeren Kaufpreis für das Fahrzeug erzielen, sondern auch sofort nach dem Tag der Tageszulassung über das Fahrzeug verfügen und dies dann auf eigenen Namen anmelden.

Dieses Fahrzeug unterscheidet sich vom Bestellfahrzeug, das für den Kunden nach entsprechenden Wünschen konfiguriert wird und das somit eine Bestellzeit beinhaltet, bis es zur Auslieferung an den Kunden gelangt. Das Bestellfahrzeug weist keinen Kilometerstand auf und war auch vor dem Käufer auf keinen anderen Fahrzeughalter zugelassen. Auch der sogenannte Vorführwagen kann nicht mehr in der Form der Tageszulassung verkauft werden, denn dieses wurde speziell für Probefahrten für einen längeren Zeitraum als lediglich für einen Tag zugelassen und es wurde im Regelfall auch schon mehrfach im Straßenverkehr genutzt. Es wird daher schon aus diesem Grunde günstiger an Käufer abgegeben. Weiterhin wird das Fahrzeug mit entsprechender Tageszulassung auch vom Gebrauchtwagen abgegrenzt, der oftmals auf einen oder sogar mehrere Fahrer zugelassen war und der einen individuellen Kilometerstand aufweist.

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