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Privater Unfallwagen Verkauf

Wer mit seinem PKW in einen Unfall verwickelt war, besitzt auch nach der Reparatur rechtlich gesehen einen Unfallwagen. Verkauf ist oft ein Gedanke, den viele Autobesitzer nach einiger Zeit haben.

Wird ein KFZ durch einen Unfall stark beschädigt, ist das immer eine ärgerliche Angelegenheit. Hat man den Unfall nicht selbst verursacht, wird der Verursacher für den Schaden aufkommen müssen. Grundsätzlich aber hat man in diesem Fall einen Unfallwagen und hier ist wichtig wie hoch der Schaden sich gestaltet und in welcher Form er die Funktionen des KFZs beeinträchtigt. Wenn durch den Unfall wirklich massive Schäden entstanden sind, wie beispielsweise ein verzogener Rahmen oder verbogene Achsen, kann ein Verkauf unter Umständen mit Risiken behaftet sein und ist bestimmten Regeln unterworfen.

Wer einen Unfallwagen Verkauf von privat vornimmt, ist verpflichtet, die hierfür geltenden Gesetze zu beachten. Auch wenn der Schaden repariert wurde und nicht mehr sichtbar ist, muss er angegeben werden. Das heißt, der Verkäufer ist verpflichtet, den privaten Käufer darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem KFZ um einen Unfallwagen handelt, auch wenn die Funktionen wieder vollständig hergestellt werden konnten. Das gilt auch für den Fall, dass keine Beeinträchtigungen der Fahrspur, der Lenkung oder sonstiger Dinge für den Käufer ersichtlich sind.

Ein Unfallwagen, selbst wenn er als Neuwagen angeschafft und nicht lange gefahren wurde, stellt immer eine Wertminderung dar. Er kann keinesfalls den gleichen Verkaufspreis erreichen wie ein unbeschädigter Wagen. Verkäufer müssen dies berücksichtigen und den privaten Käufer lückenlos über den Unfallhergang und die erfolgten Reparaturen aufklären. Sicherheitshalber sollte im Kaufvertrag erwähnt werden, dass der Käufer gründlich hierzu informiert wurde. Wer dieser Informationspflicht nicht nachkommt, kann nachträglich regresspflichtig werden. Autoverkäufe unter Privatleuten sind grundsätzlich mit einem Risiko behaftet, da hier keine Händlergarantie gewährt werden kann und Privatleute nicht zur Rücknahme verpflichtet sind. Jedoch dürfen Schäden und Mängel nicht verschwiegen werden.

Der Käufer hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen vom Kaufvertrag zurück zu treten, wenn Mängel ersichtlich werden und der Verkäufer muss in diesem Fall den Kaufpreis zurück erstatten. Bei massiven Schäden, die nachträglich bekannt werden und beim Unfallwagen Verkauf verschwiegen wurden, kann auch zu einem späteren Zeitpunkt noch wegen arglistiger Täuschung geklagt werden. Wer völlig sichergehen möchte, keine Schwierigkeiten durch den Verkauf eines Unfallwagens zu bekommen, sollte versuchen, den Wagen als Unfallwagen an einen Händler zu verkaufen.

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