Schadenfreiheitsrabatt: Prozente für Kfz-Versicherungen
Wer unfallfrei fährt, profitiert in der Kfz-Versicherung vom Schadenfreiheitsrabatt. Die Schadenfreiheitsklassen und Rabattstufen in der Vollkasko und Haftpflicht in der Übersicht.
Unfallfrei gefahrene Jahre werden von der Kfz-Versicherung mit niedrigeren Beiträgen belohnt: Dem Schadenfreiheitsrabatt. Die Schadenfreiheitsklassen sind in der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung gültig. In der Kfz-Teilkaskoversicherung werden hingegen keine Rabatte angeboten. Die Schadenfreiheitsstufen sind bei allen Versicherungsgesellschaften identisch. Die Höhe des Rabattes auf die Haftpflichtversicherung oder die Teilkaskoversicherung fällt jedoch unterschiedlich aus, sodass es sich für Autofahrer lohnt, im Herbst die neuen Tarife zu prüfen.
Die Schadenfreiheitsklassen regeln den Schadenfreiheitsrabatt. Die Versicherungsgesellschaften führen Schadenfreiheitsklassen von SF 1 bis SF 25 und mehr. Die Schadenfreiheitsklasse 10 verspricht beispielsweise einen Rabatt von 45 Prozent auf die Haftpflichtversicherung und einen Rabatt von 40 Prozent auf die Vollkaskoversicherung. Um Schadenfreiheitsklasse 10 zu erreichen, müssen Autofahrer zehn Jahre unfallfrei gefahren sein. Auch die anderen Rabattstufen orientieren sich an der Anzahl der unfallfreien Jahre.
Autofahrer, die einen Unfall verursacht haben und ihre Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, werden zum Anfang des neuen Beitragsjahres im Januar zurückgestuft. Die Versicherungsgesellschaften führen Rückstufungstabellen, anhand derer die jeweilige Rückstufung in eine unattraktivere Schadenfreiheitsklasse nach dem Umfang des Schadens berechnet wird. Wer seine Autoversicherung zum neuen Jahr wechselt, übernimmt die Rückstufung zum neuen Versicherer.
Bei kleineren Schäden am Fahrzeug lohnt es sich häufig, die Werkstattrechnung aus eigener Tasche zu bezahlen. Diese Vorgehensweise ist oft günstiger als die Rückstufung mit verbundener Erhöhung der Versicherungsbeiträge im Folgejahr. Die meisten Versicherungsgesellschaften weisen ihre Kunden bei einer kleinen Schadenmeldung auch darauf hin, dass es für sie günstiger ausfällt, den Schaden selbst zu bezahlen. Alternativ kann die Vorgehensweise im Schadenfall auch mit dem Versicherer oder Makler abgesprochen und durchkalkuliert werden.
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