Schadstoffplaketten für Kraftfahrzeuge
Die Schadstoffplaketten sind für Kraftfahrzeuge seit März 2007 in den ausgewiesenen Umweltzonen in einigen Städten vorgeschrieben. Fahrzeuge, die diese Normen nicht erfüllen, dürfen nicht in diese Zonen fahren.
Die amtlichen Schadstoffplaketten werden häufig auch als Feinstaubplaketten oder als Umweltplaketten bezeichnet. Seit dem 1. März 2007 dürfen die Städte in Deutschland Umweltzonen in den Innenstadtbereichen einrichten. Kraftfahrzeuge dürfen seither nur in diese ausgewiesenen Umweltzonen einfahren, wenn diese mit einer Schadstoffplakette der Schadstoffgruppe zwei bis vier gekennzeichnet sind. In einigen Zonen ist es auch möglich, dass nicht alle Schadstoffgruppen zugelassen sind. Eine Pflicht zum Erwerb einer Schadstoffplakette gibt es nicht, jedoch muss der Autofahrer dann die eingerichteten Umweltzonen umfahren. Die Schadstoffplaketten sind je nach Region in der Regel für fünf bis zehn Euro erhältlich. Zudem können die jeweiligen Städte dem Fahrzeugführer auch ein Bußgeld verhängen, wenn die Umweltzone ohne eine gültige Schadstoffplakette befahren wird. Das Bußgeld liegt dabei bei 40 Euro und zusätzlich erhält der Fahrzeugführer einen Punkt in Flensburg. Die Umweltzonen wurden von den Kommunen eingerichtet, um den Richtwerten von 50 Mikrogramm Feinstaubbelastung je Kubikmeter in der Luft einzuhalten. Diese Grenzwerte dürfen laut den Richtwerten an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden.
Die Schadstoffplaketten gibt es in drei Ausführungen. Die roten Plaketten mit der Kennzeichnung zwei, die gelben Plaketten mit der Kennzeichnung drei und die grünen Plaketten mit der Kennzeichnung vier. Auf den Schadstoffplaketten befindet sich zudem ein weißen freies Feld, indem das jeweilige Autokennzeichen eingetragen werden muss. Diese Eintragung übernimmt die jeweilige Ausgabestelle der Plakette. Sollte kein Kennzeichen eingetragen sein, so ist diese Schadstoffplakette ungültig. Die Schadstoffplaketten müssen an der Windschutzscheibe angebracht werden.
Für Kraftfahrzeuge, die durch einen hohen Feinstaubausstoß keine Schadstoffplaketten erhalten dürfen, gilt in den Umweltzonen ein Fahrverbot. Fahrzeuge, die die neuen Normen nicht erfüllen, können das Fahrzeug mit umweltfreundlichen Techniken nachrüsten. Dazu können die Fahrzeugführer bis Ende des Jahres 2009 eine Steuervergünstigung erhalten. Zudem gibt es für das Fahrverbot von Fahrzeugen, die keine Schadstoffplaketten erhalten, auch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Fahrzeugführern mit einer Schwerbehinderung mit dem Zeichen Bl, H, oder aG. Auch für Oldtimer gilt das Fahrverbot in den Umweltzonen nicht.
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