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Schutzfolie für Autoscheiben kann Leben retten

Viele Behördenfahrzeuge verfügen bereits über die wirksame Schutzfolie für Autoscheiben. Diese soll im Ernstfall helfen, Leben zu retten. Der normale Bürger darf die Schutzfolie nur begrenzt verwenden.

Es gibt unzählige Erfindungen, die das Leben der Menschen besser und vor allem auch sicherer gemacht haben. Einige hiervon sind allerdings nicht für alle Menschen gleichsam nutzbar. Dieses hat in der Regel rechtliche Gründe, die stets eine Interessens- und Güterabwägung beinhaltet. So dürfen z. B. Schusswaffen in Deutschland nicht von allen Bürgern verwendet werden. Aufgrund einer abstrakten Gefährdung werden an den Träger einer Waffe ganz spezielle Voraussetzungen geknüpft, die dieser unbedingt erfüllen muss, will er denn seitens einer Behörde eine Genehmigung zum Tragen und Verwenden einer Waffe bekommen. Ähnliches gilt auch für den Einsatz von Schutzfolie für Autoscheiben.

Hierbei handelt es sich um eine Sonderanfertigung, die vor allem dagegen hilft, dass Steine von außen in das Wageninnere geworfen werden können. Die Schutzfolie wird innen an den jeweiligen Scheiben angebracht und versiegelt, damit der Innenraum vor Objekten, die von außen gegen die Fenster geworfen werden, geschützt ist. Auch größere Gegenstände, die aus mehreren Metern Höhe herabgeworfen werden, bleiben durch die aufbebrachte Folie außerhalb des Fahrzeugs, was für die Insassen den Vorteil bietet, nicht getroffen werden zu können. Die Schutzfolie für Autoscheiben wurde regulär entwickelt, um Behördenmitarbeiter vor derartigen Attentaten zu schützen. Das Glas der Scheiben kann nun nicht mehr ohne Weiteres durchschlagen werden, sodass Steine oder andere Gegenstände keine Gefahr mehr für die Personen im Wageninneren darstellt.

Polizeifahrzeuge in Deutschland sind standardmäßig mit der schützenden Folie ausgestattet, ebenso Autos von Spezialeinheiten und Sicherheitsfahrzeuge, die besonders gefährdete Menschen transportieren. Die Schutzfolie beinhaltet eine bestimmte Tönung, was wiederum der Grund ist, warum der Normalbürger sie zwar auf die Seiten- und Heckscheiben anbringen darf, nicht jedoch auf die Windschutzscheibe. Gemäß einer europäischen Verordnung sind getönte Windschutzscheiben nicht zugelassen. Dies wird offiziell von einer deutschen Bundesbehörde untersagt. Ob und wann diese Regelung möglicherweise aufgehoben wird, ist bislang unbekannt.

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