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TÜV Plaketten erhält man nicht nur beim TÜV

In der Umgangssprache werden Prüfplaketten für die Hauptuntersuchung von Autos, Motorrädern, Lastkraftwagen und Anhängern gern als TÜV Plaketten bezeichnet.

Jeder, der auch nur im Entferntesten etwas mit Autos zu tun hat, weiß, was TÜV Plaketten sind. Sie befinden sich an jedem Fahrzeug, das der Hauptuntersuchungs-Pflicht unterliegt, auf dem hinteren Kennzeichen und zwar zwischen den Ortsunterscheidungszeichen und den Unterscheidungs-Buchstaben. Ihre Bezeichnung als TÜV Plaketten verdanken diese Prüfplaketten oder HU-Plaketten, denn so lautet ihre offizielle Bezeichnung, der Tatsache, dass es ursprünglich nur eine Prüforganisation für die Sicherheit von Fahrzeugen gab. Diese war zunächst der Technische Überwachungsverein, kurz TÜV. Inzwischen wurde das Monopol des TÜVs gelockert und es gibt einige weitere Prüfeinrichtungen.

Die TÜV Plaketten werden nur Fahrzeugen zugeteilt, deren Verkehrssicherheit durch amtliche Sachverständige, die bei den Prüforganisationen beschäftigt sind, geprüft wurde. Lediglich Neufahrzeuge bekommen automatisch eine Prüfplakette, die drei Jahre lang gültig ist, es sei denn, bei den Fahrzeugen handelt es sich um Vermiet-Fahrzeuge, Fahrzeuge zur Personenbeförderung oder solche mit hohem Gesamtgewicht. In diesen Fällen beträgt die Frist für die erste und jede folgende Hauptuntersuchung lediglich ein oder zwei Jahre. Alle anderen Fahrzeuge müssen nach der ersten Hauptuntersuchung alle zwei Jahre erneut kontrolliert werden, um neue TÜV Plaketten zu erhalten.

TÜV Plaketten sind kleine, runde Aufkleber mit einem Durchmesser von 35 Millimetern, die in den sechs Farben orange, blau, gelb, braun, rosa und grün hergestellt werden. Die Farben wechseln in einer festen Reihenfolge Jahr für Jahr. Im Zentrum der TÜV Plaketten steht die Jahreszahl des Jahres, in dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Am äußeren Rand sind die Zahlen eins bis zwölf schwarz aufgedruckt und geprägt. Sie bezeichnen den Monat, in dem das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss. Damit anhand der HU-Plakette immer sofort erkennbar ist, bis zu welchem Monat sie gültig ist, wird sie so auf das Kennzeichenschild geklebt, dass sich der Monat direkt mittig oberhalb der Jahreszahl befindet.

TÜV Plaketten dürfen ausschließlich von den Prüforganisationen und den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen verklebt werden. Eine Aushändigung der Plaketten an unberechtigte Personen ist nicht erlaubt. Nur wenige, besonders autorisierte Hersteller dürfen TÜV Plaketten produzieren. Die Plaketten müssen so beschaffen sein, dass sie sich nicht unbeschädigt vom Kennzeichenschild lösen lassen.

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