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Überführungskennzeichen hilfreich für abgemeldete Autos

Wer seinen Neuwagen direkt vom Werk abholt oder ein gebrauchtes Auto kauft, findet mit Überführungskennzeichen eine gute Möglichkeit, das Fahrzeug auch ohne Zulassung abzuholen.

überführungskennzeichen
© gh0styman / http://www.pixelio.de
Die meisten Auto-Händler bieten beim Verkauf auch die Zulassung des Fahrzeuges an. Dies ist aber regelmäßig dann schwierig, wenn das Auto an einem Ort gekauft wird, der weit vom Wohnort entfernt ist. Häufig haben aber Vertragshändler an einem weiter entfernten Ort das günstigere Angebot, so dass es sich lohnt, für den Autokauf einige hundert Kilometer in Kauf zu nehmen. Das Internet als globale Plattform ermöglicht mit mehreren Auto-Portalen schon seit längerem einen bundesweiten und teilweise sogar internationalen Marktüberblick und damit den Autokauf über größere Entfernungen. Auch Gebrauchtwagen werden in diesen Portalen gehandelt und gerade hier wirken sich regionale Preisunterschiede besonders deutlich aus.

Obwohl beim Gebrauchtwagenkauf die Möglichkeit der Umschreibung auf den Käufer besteht und damit eine Außerbetriebsetzung am Wohnort des Verkäufers nicht unbedingt erforderlich ist, erscheint es ratsam, keine zugelassenen Fahrzeuge abzugeben, da der Verkäufer in diesem Fall für Unfallschäden des Käufers haftet und zudem keine Sicherheit hat, dass das Fahrzeug vereinbarungsgemäß und unverzüglich umgeschrieben wird.

Damit das Fahrzeug dennoch ohne vorherige Zulassung auf den Käufer gefahren werden kann, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit des Überführungskennzeichens vor. Die offizielle Bezeichnung für ein Überführungskennzeichen lautet Kurzzeitkennzeichen. Das Überführungskennzeichen ist ein Auto kennzeichen, das nur für fünf Tage gültig ist. Jeder kann ein Überführungskennzeichen bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland beantragen, ist also nicht auf die für seinen Wohnort zuständige Behörde angewiesen. Dadurch sind auch Spontankäufe in anderen Zulassungsbezirken problemlos möglich.

Das Überführungskennzeichen unterscheidet sich von einem normalen Kennzeichenschild dadurch, dass es mit einem gelben Rand auf der rechten Seite versehen ist, in den das Ablaufdatum eingeprägt wird. Außerdem enthält es nach dem Unterscheidungskennzeichen keine Buchstaben, sondern ausschließlich eine vier- oder fünfstellige Zahl die mit 04 beginnt. Das Überführungskennzeichen trägt ein blaues Behördensiegel. Zur Beantragung des Kurzzeitkennzeichens reicht die Vorlage des Kaufvertrages, des Personalausweises und einer Versicherungsbestätigungsnummer aus, die zuvor beim Haftpflichtversicherer beantragt werden muss. Dabei sollte man darauf hinweisen, dass eine anschließende Zulassung des Fahrzeuges erfolgt, denn dadurch lassen sich Kosten für die Versicherung einsparen.

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