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Wenn der Abschleppwagen kommt...

Ein Abschleppwagen kann Gutes und Böses verheißen: Hilfreich ist er, wenn man mit seinem Auto mit einer Panne liegen geblieben ist, zum Ärgernis wird er, wenn man im Halteverbot geparkt hat und der Pkw abgeschleppt wird.

Der Motor streikt, am Vergaser ist etwas nicht in Ordnung, ein Achsbruch verhindert die Weiterfahrt oder der Kühler ist defekt: Gründe, einen Abschleppwagen zu rufen, wenn man mit seinem Fahrzeug am Straßenrand liegen geblieben ist, gibt es viele. Hierbei sollte man darauf achten, dass man den Preis für die Abschleppfahrt zum genannten Ziel vorab abklärt, ebenso die Zahlungsmodalitäten. Oft verständigen auch die Polizisten den Abschleppdienst, zum Beispiel nach einem schweren Unfall, wenn die beteiligten Autos nicht mehr fahrtüchtig sind.

Abschleppfahrzeuge fallen in die Kategorie Nutzfahrzeuge; im Sprachgebrauch werden sie oft als Tieflader bezeichnet. Zu der Ausstattung von so genannten Spezial-Bergungsfahrzeugen gehören ein Kran beziehungsweise eine Hubbrille und eine Seilwinde. Damit können sie defekte Fahrzeuge auch aus dem Straßengraben oder von anderen unwegbaren Stellen bergen. Entweder kommen die havarierten Wagen dann auf eine Plattform auf dem Abschleppwagen oder sie werden mit einer Schleppstange angehängt und zur Werkstatt gezogen. Was die Zulassung anbelangt, gehört ein Bergungsfahrzeug in die Rubrik Lkw zur Fahrzeugbeförderung. Mit zu den größten Abschleppwagen, die auch für Bergungen eingesetzt werden können, zählt ein Modell, wie es auch die Bundeswehr einsetzt: Damit können Massen bis 30.000 Kilogramm geborgen werden.

Während die Bergung, auch mittels besonders kleiner und wendiger Abschleppwagen, wie sie in Tiefgaragen zum Einsatz kommen, als rettende Hilfeleistung verstanden wird, so sind die Abschleppfahrzeuge, die im Halteverbot geparkte Autos entfernen, nicht so gerne gesehen. Kommt man just in dem Moment zu seinem Auto zurück, wenn das Fahrzeug auf das Abschleppfahrzeug gehievt wird, muss man die Abschlepp-Gebühr zahlen, zumindest die Anfahrt und natürlich die Strafe.

Wer Mitglied in einem Automobilclub ist, hat im Falle einer Panne oder eines Unfalls Glück im Unglück: Denn in der Regel ist in den Schutzbriefen die Bergung und das Abschleppen eines Fahrzeugs im Mitgliedsbeitrag enthalten, zumindest einmal pro Jahr. Viele Automobilclubs haben keine eigenen Abschleppfahrzeuge, sondern arbeiten mit Vertragsbetrieben zusammen, die sie an die Unfall- beziehungsweise Pannenstelle schicken.

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