Lkw Auflastung: Von der Steuerlücke für große Autos
Noch bis vor wenigen Jahren konnten sich clevere Autobesitzer ihr Fahrzeug steuerlich zum Lastkraftwagen aufrüsten lassen. Die Steuerlücke für die Lkw Auflastung für Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen wurde jedoch geschlossen.
Geländewagen, die werbewirksam auch gern als so genanntes Sports Utiliy Vehicle (SUV) verkauft werden, erfreuen sich auf den deutschen Straßen einer anhaltenden Beliebtheit. Ein SUV vereint dabei die Eigenschaften einer bequemen Limousine mit deren eines robusten Geländewagens und bringt die massiven Boliden auch in den großstädtischen Verkehr. Viele SUVs sind aber tatsächlich keine Geländewagen mehr, da der Allradantrieb teuer und für die Stadt ungeeignet ist. Die höher gelegten Limousinen mit massiven Stoßfängern für die Geländewagen-Optik werden heute wie jeder Pkw besteuert – nämlich nach ihrem Hubraum. Bis 2005 konnten SUV- und Geländewagenbesitzer sich ihre Lkw Auflastung noch steuerlich schönrechnen lassen.
Geländewagen und auch Kleintransporter hatten bis Mai 2005 die Möglichkeit, sich bei einem Gesamtgewicht ab 2,8 Tonnen wie ein Lastkraftwagen nach ihrem Gewicht besteuern zu lassen. Transporter und Geländewagen konnten mit der Lkw Auflastung gegenüber der herkömmlichen Besteuerung nach Hubraum Steuern sparen. Seit dem 01.05.2005 werden auch aufgelastete Fahrzeuge nach Hubraum und Emissionsklasse bemessen.
Wer einen üppigen Geländewagen fährt oder einen Kleintransporter unterhält, kommt seit der Gesetzesänderung um die vergleichbar hohe Steuerlast nicht mehr herum. Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung bieten nur die Umbauten auf einen Kaltlaufregler oder einen Aufrüstkatalysator.
Die Klage eines Toyota Landcruiser-Halters am zuständigen Finanzgericht in Hamburg, der sich gegen die neue Besteuerung ab 2005 zur Wehr setzen wollte, wurde abgewiesen. Das Gericht unterstellte eine korrekte Besteuerung anhand des aktuell gültigen Berechnungssystems nach Hubraum. Die Entscheidung der Finanzbehörden, ob ein Fahrzeug ab 2,8 Tonnen weiterhin nach Gewicht oder eben Hubraum besteuert werden darf, orientiert sich seither an der Nutzung des Fahrzeugs zur Personenbeförderung oder Güterbeförderung. Den Spaß am sportlichen Fahren mit einem SUV oder Geländewagen konnte echten Fans der höher gelegten Boliden aber auch die neue Besteuerung nicht vermiesen: Wer in einen leistungsstarken SUV investiert, zahlt auch die Steuer ohne Murren.
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