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Abmahngebühren - Domäne geldgieriger Rechtsanwälte

Eine Abmahnung ist die Aufforderung an eine Person oder ein Unternehmen, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Privatpersonen können im Arbeitsrecht betroffen sein - da dürfen aber keine Abmahngebühren entstehen.

Bewusst oder unbewusst kann eine Privatperson oder ein Unternehmen eine Handlung begehen, durch die ein anderer sich in seinen Rechten bedroht fühlt und veranlasst sieht, dagegen mit einer Abmahnung vorzugehen. Privatpersonen sind meist von einer Abmahnung im Arbeitsleben bedroht. Dann weist der Arbeitgeber darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten, beispielsweise unentschuldigtes Fehlen, für die Zukunft zu unterlassen ist. Bei einem erneuten Verstoß gegen den Arbeitsvertrag droht die Kündigung. Für diese Abmahnung dürfen keine Gebühren verlangt werden.

Anders ist es im Wettbewerbs- oder Urheberrecht. Wenn ein Unternehmen zum falschen Zeitpunkt einen Ausverkauf veranstaltet, eine Ware unter Benutzung eines fremden Warenzeichens verkauft oder eine Privatperson über eine Internet-Handelsplattform ständig Waren anbietet, ohne dies gewerblich angemeldet zu haben, kann dies als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht - ein Dritter wird durch das Verhalten in seiner Geschäftsausübung gestört - abgemahnt werden. Er beauftragt einen Anwalt, den Schädiger abzumahnen und ihn zu veranlassen, eine strafbeschwerte Unterlassungserklärung abzugeben. Der Schädiger muss versprechen, das Verhalten zu unterlassen und im Wiederholungsfalle die mit der Erklärung vereinbarte Vertragsstrafe zu zahlen.

Der Anwalt verlangt dafür vom Schädiger seine Anwaltskosten sowie die Abmahngebühren. Wenn der Verstoß berechtigt geahndet wird, ist dieser zur Zahlung und zur Abgabe der Erklärung genötigt, wenn er nicht riskieren will, verklagt zu werden.

Findige Anwälte sind auf die Idee gekommen, damit schnell Geld zu verdienen. Sie suchen sich gezielt beispielsweise im Internet Fälle heraus, von denen sie eine Wettbewerbsbeeinträchtigung annehmen, und schreiben aus eigenem Antrieb eine Abmahnung. Zahlt der Abgemahnte, sind sie zufrieden. Im anderen Falle können sie immer noch überlegen, ob eine Klage sinnvoll ist. Hier wird die Angst der Menschen ausgenutzt, vor Gericht verklagt zu werden. Um diesem Verhalten einen Riegel vorzuschieben, hat der Gesetzgeber die Abmahngebühren inzwischen begrenzt. Trotzdem sollte man sich vor der Zahlung beraten lassen, ob sie rechtens sind.

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