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Eine Mofa-Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben

Mofafahrer wissen, dass sie vor Inbetriebnahme ihres motorisierten Zweirads eine geeignete Mofa-Versicherung abschließen müssen, damit sie sich damit im Straßenverkehr bewegen dürfen.

Die Deutsche Rechtsprechung sieht vor, dass jeder, der einem anderen einen Schaden verursacht, diesen auch zu verantworten hat. Gemeint ist, dass entstehende Schäden durch Ersatz, meist in finanzieller Form, behoben werden sollen. Für derartige Fälle sind in der Regel die entsprechenden Versicherungen des Schadenverursachers zuständig. Wenn er über keine Versicherung verfügt, so muss er den Schaden selbst bezahlen. Für manche Lebenslagen hat der Gesetzgeber eine sogenannte Haftpflichtversicherung ins Leben gerufen. Eine solche gibt es vor allem auch für den Bereich des Straßenverkehrs. Wer z. B. mit dem Mofa unterwegs ist, muss eine gültige Mofa-Versicherung besitzen, damit im Schadensfall alle entstandenen Schäden abgedeckt werden können.

Eine solche Haftpflichtversicherung muss vor Inbetriebnahme des jeweiligen Kraftfahrzeugs vorliegen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn amtliche Kennzeichen für das individuelle Fahrzeug erstellt werden. Diese werden nur dann an den Fahrzeughalter herausgegeben, wenn er im Vorhinein eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Kfz-Haftpflichtversicherung für Autos ist die jeweils aktuelle Mofa-Versicherung durch farblich unterschiedliche Kennzeichen erkennbar. Diese müssen in regelmäßigen Abständen ausgetauscht und am dem Mofa montiert werden. Ein solcher Austausch findet meistens einmal pro Jahr statt und kann immer dann erfolgen, wenn zuvor die Gebühr für die Versicherung bezahlt wurde.

Da die Farben der jeweiligen Kennzeichen für Mofas und Roller jährlich variieren, können Kontrollen bezüglich der Gültigkeit der Versicherung bereits durch optische Begutachtung erfolgen. Wer also ohne gültiges Kennzeichen im Straßenverkehr unterwegs ist, wird relativ schnell der Polizei auffallen und muss im Entdeckungsfall mit der Stilllegung des Mofas und zusätzlich mit einer Ordnungsstrafe rechnen. Um sich rechtzeitig ein Mofa-Kennzeichen zu besorgen, sollte der Halter sich an eine Versicherungsgesellschaft bzw. deren Vertreter wenden, der mit ihm dann einen Versicherungsvertrag aufsetzen wird.

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