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Leichtkraftrad Führerschein: Unter 18 Jahren möglich!

Die Fahrerlaubnis für das Führen eines Kfz wird in Deutschland ab dem 18. Lebensjahr erteilt, wenn man die Prüfungen erfolgreich absolviert. Unter 18 Jahren kann man aber bereits einen Leichtkraftrad Führerschein machen!

Laut Definition versteht man in Deutschland unter einem Führerschein, also auch einem Leichtkraftrad Führerschein, eine amtliche Urkunde. Demnach ist der Führerschein die Erlaubnis, die es ermöglicht, auf öffentlichen Wegen und Straßen ein Kraftfahrzeug zu führen. Der Führerschein gilt zudem als sogenannter Dauerverwaltungsakt, da er das Führen eines Kraftfahrzeugs auf unbestimmte Zeit, also ohne zeitliche Begrenzung, gestattet. Die Österreicher nennen ihre Fahrerlaubnis Lenkberechtigung, die Schweizer Fahrausweis.

Grundsätzlich sind in Deutschland Führerscheine an konkrete Fahrzeugtypen gebunden. Diese Fahrzeugtypen kennt man auch als Fahrzeugklassen. Hat man den Führerschein einer bestimmten Klasse erworben, so darf man folglich lediglich die Fahrzeuge führen, die dieser Klasse auch tatsächlich angehören. Wer sich nicht daran hält und ein Fahrzeug führt, zu dessen Führen der eigene Führerschein nicht berechtigt, macht sich strafbar: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt im deutschen Strafrecht einen eigenen Straftatbestand dar.

Ausgestellt wird der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde. Grundsätzlich erfolgt die Vergabe eines Führerscheins nur dann, wenn man auch zum Führen von Kraftfahrzeuge geeignet ist, also beispielsweise über eine bestimmte Sehschärfe verfügt. Zudem muss man in einer Fahrprüfung den Beweis antreten, dass man tatsächlich auch die Befähigung zum Führen eines Fahrzeugs besitzt. Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich im Straßenverkehrsgesetz sowie in der Fahrerlaubnisverordnung.

Einen Leichtkraftrad Führerschein kann man in Deutschland bereits als Jugendlicher erwerben. Hat man beispielsweise das 15. Lebensjahr erreicht, kann man die Fahrerlaubnis der Fahrzeugklasse Mofa erwerben, wenn man eine Theorieprüfung erfolgreich ablegt. Daneben besteht ab dem 16. Lebensjahr die Möglichkeit, den A1 Führerschein zu erwerben. Nach einer erfolgreichen theoretischen und praktischen Prüfung ist man berechtigt, Lenkkrafträder bis zu 125 cm³ und höchstens 11 Kilowatt zu führen.

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