Abschleppkosten Tipps - wenn das Fahrzeug liegen bleibt
Abschleppkosten entstehen, wenn ein liegengebliebenes Fahrzeug nicht mehr aus eigener Kraft weiterfahren kann. Sie können auch entstehen, wenn jemand unberechtigt vor einer Einfahrt oder im Halteverbot parkt.
Es gibt zwei Fälle, bei denen Abschleppkosten für ein Auto entstehen. Der "günstige" Fall ist die Panne oder ein Unfall. Wenn das Fahrzeug nicht mehr aus eigener Kraft weiterfahren kann oder nicht mehr aus dem Graben kommt, muss ein Abschleppdienst zu Hilfe kommen. "Günstig" sind sie, weil sie in der Regel durch die Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder durch einen Auto-Schutzbrief, den auch Versicherungen gerne anbieten, gedeckt sind und nicht vom Autofahrer selbst bezahlt werden müssen. Auch in der Mobilitäts-Garantie, die inzwischen von den meisten PKW-Herstellern angeboten werden, ist das Abschleppen meist enthalten. Diese Mobilitäts-Garantie ist meist nur während der Garantiezeit im Kaufpreis des PKW enthalten. Danach kostet sie meistens.
Die Kostenübernahme gilt in der Regel nur bis zur nächsten Werkstatt oder der Garage im Umkreis von etwa 50 km. Schutzbriefe können auch andere Regeln enthalten, beispielsweise die Rückführung vom Urlaubsort, auch aus dem Ausland.
Abschleppkosten können aber auch in anderen Fällen entstehen. Wer unberechtigt vor einer Einfahrt parkt und dem Eigentümer die Zufahrt zu dessen Garage versperrt, muss damit rechnen, dass dieser nicht stundenlang wartet. Er wird einen Abschleppdienst anrufen, der das "Sperrgut" entfernt. Gleiches kann auch den treffen, der im Halteverbot parkt oder auf andere Art zu einem Verkehrshindernis wird. Da ruft die Polizei den Abschleppdienst. In diesem Falle muss der Verursacher die Kosten und das fällige Bußgeld bezahlen, ehe er wieder zu seinem Auto kommen kann. Bei einer privaten Beauftragung ist die Situation zwar so, dass der Beauftragende zur Zahlung verpflichtet ist; der Abschleppdienst muss das Auto herausgeben, auch wenn der Verursacher nicht zahlt. Er ist dann aber auch für die Folgekosten wie Anwalt oder ähnliches zuständig - es wird billiger, wenn er die Abschleppkosten direkt an das Schleppunternehmen zahlt. Auch eine verursachte Leerfahrt ist abzugelten.
Abschleppen kann teuer sein. Man muss sich jedoch keine überhöhten Kosten von einem unseriösen Dienst aufbrummen lassen, sondern kann sich dagegen zur Wehr setzen. Besser ist es, keinen Grund zum Abschleppen zu liefern.
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