Die Verkehrssünderkartei – sinnvoll oder überflüssig?
Die Verkehrssünderkartei ist dem Einen weniger, dem Anderen mehr bekannt. Das unter Kraftfahrern viel geächtete Zentralregister wird hier kurz vorgestellt, damit man bei der nächsten Verkehrskontrolle im Bilde ist.
Das deutsche Verkehrszentralregister wird auch oft Verkehrssünderkartei genannt und ist vielen bereits ein Begriff. Es handelt sich hierbei um eine Datei, die im Kraftfahrt-Bundesamt im deutschen Flensburg geführt wird. In diesem Verzeichnis werden seit dem 2. Jänner 1958 alle rechtskräftigen Verkehrsverstöße von Kraftfahrern festgehalten. Des Weiteren hat das Verkehrszentralregister die Aufgabe, die in der Kartei aufgeführten Einträge an Gerichte, Bußgeld- und Verwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaften und die Polizei weiterzuleiten.
In das Verkehrszentralregister darf jeder Bürger Einsicht nehmen. Hierfür muss entweder ein bestimmtes Formular mit einer amtlich beglaubigten Unterschrift oder eine Kopie des Personalausweises an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geschickt werden. Auch direkt vor Ort kann man in Flensburg einen Auszug aus der Verkehrssünderkartei erhalten. Es ist somit ein transparentes Register, dessen Auszug einfach und kostenlos angefordert werden kann. Die Einträge richten sich grundsätzlich nach der Schwere des Verstoßes. So wurden ursprünglich nur besonders schwere Delikte und der Führerscheinzug eingezogen. Seit dem Jahre 1974, in dem das Punktesystem eingeführt wurde, kommt es natürlich zu erheblich mehr Einträgen. So wurden zum Beispiel alleine im Jahre 2006 rund 8 Millionen Registereintragungen vorgenommen. Dies war bis dato die höchste Anzahl an Eintragungen seit der Einführung der Verkehrssünderkartei. Es werden allerdings nicht alle Vergehen eingetragen. So kommt es oft nur zu Verwarnungen oder Bußgeldern. Diese ziehen aber keinen Zentralregistereintrag nach sich! Bis zu einer Gesamtanzahl von 18 Punkten hat jeder Kraftfahrer die Möglichkeit, seine Punkte mittels einer medizinisch-psychologischen Untersuchung wieder auszugleichen. Bei mehr als 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen. Der Kraftfahrer wird so für einen bestimmten Zeitraum komplett für den neuerlichen Erwerb der Fahrerlaubnis gesperrt. Danach ist das Absolvieren einer erneuten Fahrprüfung wieder möglich.
Weitere Informationen und Details zu diesem Thema findet man auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamts. Für alle, die bereits mit dem Zentralregister in Kontakt gekommen sind, bleibt nur der Trost, dass die Eintragungen irgendwann verjähren und gelöscht werden.
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