Ein Wunschnummernschild schafft Individualität
Seit über einem Jahrhundert sind Nummernschilder für Kraftfahrzeuge Pflicht in Deutschland. Nach zu Beginn fehlender Akzeptanz, ist mittlerweile sogar ein Wunschnummernschild möglich.
Ohne sie geht im Straßenverkehr gar nichts. Sie dienen als Identifikationsmerkmal eines jeden am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugs. Wer ohne erwischt wird, handelt sich schnell Ärger mit der Polizei ein. Die Rede ist natürlich von Nummernschildern, oder wie es offiziell heißt: Kraftfahrzeugkennzeichen.
Dabei reicht die Geschichte der Kraftfahrzeugkennzeichnung bereits bis in das römische Kaiserreich zurück. Rund 200 bis 300 Jahre nach Christi Geburt kennzeichneten die Römer ihre Streitwagen mit Nummern. Mehr als tausend Jahre dauerte es dann, bis eine derartige Kennzeichnung in Europa erneut auftrat. Dieses Mal waren es die Briten, die ihre Kutschen mit verschieden gestalteten Wappen zur besseren Unterscheidung ausrüsteten. In Deutschland waren sich häufende Fälle von Fahrerflucht der Auslöser für die zumindest örtlich begrenzte Einführung von Nummerschildern. Diverse Kommunen und Gemeinden führten um 1870 Nummernschilder für Fahrräder ein. Offiziell und landesweit im Deutschen Kaiserreich eingeführt wurden Kraftfahrzeugkennzeichen dann am 1. Oktober 1907. Von einem Wunschnummernschild war man damals allerdings in ganz Europa weit entfernt. Vielmehr häuften sich zu Beginn der Kennzeichnungspflicht für Kraftfahrzeuge die Beschwerden. Viele stolze Autobesitzer wollten ihre Fahrzeuge nicht mit Buchstaben- und Nummernkombinationen verunstalten.
Über die Jahrzehnte hinweg haben sich Nummernschilder aber fast überall auf der Welt durchgesetzt. Und zum Teil sind die Kennzeichen sogar bis zu einem gewissen Grad individualisierbar. Während in den USA zum Teil recht ausgefallene Wörter und Phrasen vorne und hinten an Kraftfahrzeugen prangen, ist es in Deutschland zumindest möglich zwei Buchstaben und bis zu vier Zahlen selbst auszuwählen. Die ersten Buchstaben sind dagegen je nach Stadt in der das Auto zugelassen werden soll vorgegeben. Beantragt werden kann das Wunschkennzeichen beim zuständigen Bezirksamt oder neuerdings auch direkt im Internet.
Umsonst ist das Beantragen eines Wunschkennzeichens allerdings nicht. Rund 13,00 Euro sind für ein Wunschnummernschild normalerweise zu entrichten. Dafür dürfen aber auch bis zu zehn Kombinationen angegeben werden.
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