Weiterbildung Buchhaltung: In etwa 780 Stunden möglich!
Der Beruf des Buchhalters gehört in Deutschland nicht zu den Berufen, die geschützt sind. Mit einem Kaufmannsgehilfenbrief kann man Buchhalter werden. Eine Weiterbildung Buchhaltung zum Bilanzbuchhalter ist aber möglich!

Nicht selten sind Buchhalter mit dem Erstellen von Steuererklärungen oder Lohnabrechnungen betraut. Auch stellen sie Verzollungserklärungen aus. Gerade in Unternehmen, die viele Waren exportieren oder importieren, gibt es hierfür aber meist eine eigene Abteilung.
Auch diejenigen Wirtschaftsgüter, die langlebig sind und dem Unternehmen dienen, müssen von Buchhaltern in der sogenannten Anlagenbuchhaltung erfasst werden. Das Zahlenwerk, welches die Buchhaltung umfasst, ist für die Steuerung und Kontrolle eines jeden Unternehmens unerlässlich und ist deshalb eine notwendige Arbeitsgrundlage für jede Geschäftsleitung.
Der Begriff Buchhalter stellt in Deutschland keine Berufsbezeichnung dar, die geschützt ist. Deshalb sind hauptsächlich kaufmännische Angestellte, die einen Kaufmannsgehilfenbrief erworben haben, als Buchhalter tätig. Wer also eine Ausbildung als Kaufmann abgeschlossen hat, der kann sich auch auf die Position eines Buchhalters bewerben.
Es besteht die Möglichkeit einer Weiterbildung Buchhaltung zum geprüften Bilanzbuchhalter. Diese umfasst einen Rahmenstoffplan, den die Industrie- und Handelskammer ausarbeitet. Vorgesehen sind ungefähr 780 Unterrichtsstunden, die auch berufsbegleitend bei unterschiedlichen Anbietern absolviert werden können. Allerdings verlängert sich dementsprechend die Zeit der Weiterbildungsmaßnahme, wenn man diese nicht ausschließlich in Vollzeit wahrnimmt. Die Weiterbildung Buchhaltung wird mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgeschlossen. Als zusätzliche Weiterbildung kommt diejenige zum internationalen Finanzbuchhalter in Betracht.
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