Kostenlose Bilddatenbanken – ein Fotoarchiv mit fremden Bildern
Kostenlose Bilddatenbanken enthalten Fotos jeder Art, von prominenten Personen über Gebäude und Landschaften bis hin zu Kunstfotografie. Aufgrund des Urheberrechts sind nicht alle Datenbanken ohne Einschränkung zugänglich.
Das Urheberrecht gesteht dem Fotografen das Recht am eigenen Bild zu. Natürlich darf er nicht Beliebiges ablichten und als sein Eigentum betrachten. Prominente Personen müssen sich das teilweise gefallen lassen, in anderen Fällen steht dem Recht am Bild aber das Recht des Eigentümers gegenüber, sein Eigentum nicht von Dritten vermarkten zu lassen. Ein etwas schwieriges Kapitel mit Stoff für die Juristen – meist für den Privatmann nicht so wichtig. Aber auch er sollte sich so verhalten, wie er das von anderen erwartet.
Wer also nach Bildern sucht, wird im Internet schnell fündig. Kostenlose Bilddatenbanken halten alle möglichen Fotos oder auch Grafiken für ihn bereit. Oft wird mit kostenlosem Zugriff geworben. Ist nur das Ansehen kostenlos oder auch der Download? Ist der private Gebrauch nach dem Download erlaubt, oder darf man das Foto auch als Weihnachtskarte verschicken? In den meisten Fällen wird man mit dem Grundsatz „wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter“ leben können. Vor einer gewerblichen Nutzung heruntergeladener Fotos sei aber gewarnt. Saftige Gebühren sind für die Betreiber von kostenlose Bilddatenbanken und deren Rechtsanwälte ein willkommenes Zubrot, und die Bedingungen im Kleingedruckten werden gerne übersehen.
Wie kann man eine Bilddatenbank nutzen? Das Bild für die obligatorische Weihnachtspost an Freunde und Bekannte, die spezielle Grußkarte für ein besonderes Jubiläum, das Juxfoto für die Party, aber auch das Foto einer Südseeinsel, mit dem man, vergrößert als Wandtapete, sein Zimmer schmücken möchte – alles ist in einer Bilddatenbank zu finden. Ebenso Fotos von Ereignissen oder Gebäuden, die man beispielsweise zur Ergänzung einer Schul- oder Studienarbeit gut gebrauchen könnte. Technisch ist der Download schnell erledigt. Wenn man zu der jeweiligen Verwendung – eventuell mit der Auflage, die Herkunft zu nennen – berechtigt ist, gibt es keine Bedenken. Je nach Verwendung bleibt das Foto in elektronischer Form auf dem PC. Man kann es auch ausdrucken. Wenn der Druck das Format A4 übersteigt, kann man das Foto auf einen USB-Stick kopieren oder auf eine CD brennen und es sich im gewünschten Format im Copy-Shop oder in der Druckerei ausdrucken lassen.
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