Als Ehepaar ein gemeinsames Testament aufsetzen
Ehepaare häufen im Laufe ihrer gemeinsamen Jahre oft ein kleines Vermögen an, das sie nach ihrem Tod vererben möchten. Da man aber nicht weiß, wer zuerst sterben wird, kann man das Testament gemeinsam schreiben.
Wenn in einer Familie die Eltern eine gute Altersvorsorge erwirtschaften konnten und im Alter nicht gezwungen sind, ihr ganzes Vermögen aufzubrauchen, gibt es auch etwas zu vererben. Im Letzten Willen halten Menschen gerne sehr detailliert fest, wer nach dem Tod welche Vermögensanteile und Besitztümer erhalten soll. Da bei einem Ehepaar aber das Vermögen gemeinsam angehäuft wurde und die Besitztümer, wie zum Beispiel das Haus, gemeinsam genutzt werden, kann das Testament des zuerst sterbenden Partners nur schwer befolgt werden. Als vereinfachende Maßnahme können Paare daher ihr Testament gemeinsam aufsetzen. In den meisten Fällen wird bei einem solchen Testament verfügt, dass das gemeinsame Vermögen beim Tod des ersten Partners vollständig in den Besitz des Anderen übergeht. Die Pflichtteilregelung, in der die Erbrechte der Kinder und anderer naher Verwandter festgelegt werden, kommt hier nicht zum Tragen. Der Ehepartner kann dieses Vermögen dadurch vollständig erben, dass das geerbte Vermögen im Testament des Lebenden nicht mehr an andere Personen übertragen werden kann. Der Letzte Wille des zuerst gestorbenen Partners wird also nur aufgeschoben.
Sollte der noch lebende Partner später eine neue Familie gegründet haben und sein Testament ändern wollen, kann sich diese Änderung immer nur auf die Teile des eigenen Vermögens beziehen, die nicht vom Partner geerbt wurden. Gedacht ist diese Regelung vor allem für ältere Paare. Wenn beim Tod eines Partners das gemeinsame Vermögen in der Familie aufgeteilt werden müsste, stünde mancher Überlebende vor großen finanziellen Problemen. Durch die Pflichtteilregelung wäre es häufig nicht möglich, dass der lebende Partner im gemeinsamen Haus wohnen bleiben könnte. Eine gerechte Aufteilung wäre oft nur durch den Verkauf des Hauses möglich. Um dies zu vermeiden, kann man die Verteilung des Vermögens bis nach dem Tode des zweiten Partners hinausschieben.
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