Allgemeine Informationen zu Prämien versteuern
Arbeitgeber können den Arbeitnehmern zusätzlich zu ihrem im Arbeitsvertrag festgelegten Bruttogehalt Prämien gewähren. Diese dienen als Anreiz für beispielsweise gute Arbeit oder zur Erreichung eines bestimmten Zieles.

Wie bereits erwähnt, werden Prämien zusätzlich zum Bruttogehalt gezahlt. Genau wie dieses unterliegen sie damit der Steuerpflicht. Die Freude über das zusätzliche Einkommen ist dann beim Arbeitnehmer schnell getrübt. Es besteht die Möglichkeit, über den Lohnsteuerjahresausgleich einen gewissen Teil der gezahlten Lohnsteuer zurück zu erhalten.
Eine andere Variante wäre die Gewährung von Sachprämien, auch als geldwerter Vorteil bekannt. Dem Arbeitnehmer wird hier beispielsweise ein Firmenwagen oder eine Wohnung zur Nutzung überlassen. Diese erhöhen zwar ebenfalls das Bruttoeinkommen und sind damit steuerpflichtig, haben aber Vorteile. Der überlassenen Firmenwagen kann beispielsweise auch privat genutzt werden. Der Arbeitnehmer spart die Kosten für die Anschaffung und die laufenden Kosten.
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