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Ein steuerfreier Nebenverdienst muss genehmigt werden

Geht man einer regelmäßigen Beschäftigung nach und möchte noch zusätzlich finanzielle Einnahmen erzielen, dann sollte die schriftliche Genehmigung vom Chef der Hauptbeschäftigung eingeholt werden.

Die Bedürfnisse der Menschen liegen in vielen Familien weit über dem Einkommen. Möchte man sich all seine Wünsche erfüllen, dann könnte man in der Firma, in der man beschäftigt ist, nach dem Angebot an Überstunden oder zusätzlichen Arbeiten nachfragen. Besteht diese Möglichkeit nicht, dann könnte noch ein zweites Einkommen durch eine Nebenbeschäftigung erzielt werden. Hier sollte aber zuerst der unterzeichnete Arbeitsvertrag genau gelesen werden. In manchen Verträgen wird nämlich vereinbart, die Arbeitskraft ausschließlich der Firma zur Verfügung zu stellen. Auch wenn diese Klausel im Arbeitsvertrag nicht vereinbart wurde, sollte man sich vor Aufnahme der zweiten Beschäftigung absichern und den Chef der Firma um eine schriftliche Genehmigung bitten. Die Nebentätigkeit darf den Einsatz in der Hauptbeschäftigung nicht beeinflussen. Das heißt, zuerst muss man seiner Verpflichtung gegenüber der Firma nachkommen und erst danach darf die Nebentätigkeit ausgeübt werden. Möchte man dagegen einem Nachbarn, Verwandten oder Freunden helfen und erzielt dadurch einen finanziellen Zuschuss, bedarf es keiner Genehmigung.

Das trifft nicht nur auf Menschen zu, die einer geregelten Arbeit nachgehen, sondern auch auf Menschen, die Geld vom Amt beziehen. Wenn diese Menschen einen Minijob gefunden haben, dann sollte zuerst das Amt darüber informiert werden. Unterlässt man dieses, dann kann man mit finanziellen Verlusten rechnen.

Soll der Nebenverdienst steuerfrei sein, dann sollte man selbst auf die erbrachte Stundenzahl und den erzielten Lohn achten. Dieser darf die 400 Euro Hürde nicht überschreiten. Dieses Geld kann in einer Firma aber auch durch mehrere Nebentätigkeiten erzielt werden.

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