So groß ist bei den vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitgeberanteil
Die vermögenswirksamen Leistungen können vom Arbeitgeber direkt in einen extra abgeschlossenen Vertrag eingezahlt werden. Die Höhe ist dabei von unterschiedlichen Faktoren abhängig.
In Deutschland waren es 2009 bereits 23 Millionen Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) hatten. Diese Leistungen sollen zum Vermögensaufbau oder für die Altersvorsorge genutzt werden. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür findet der Verbraucher im dritten Buch des Sozialgesetzbuches. Die Höhe des Arbeitgeberanteils bei der VL ist branchenabhängig und kann bis zu 40 Euro im Monat betragen. Sie wird durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geregelt.
Seit 2006 bekommen Mitarbeiter der Metall- und Elektroenergie statt der VL die altersvorsorgenden Leistungen. Diese sind in einem Tarifvertrag beschlossen worden, der seit dem 1. Oktober 2006 gilt. Diese Leistungen können nur zur Altersvorsorge genutzt werden, also in Verträgen wie einem privaten Rentenversicherungsvertrag oder einem Investmentfonds. Auch hier gelten die üblichen Regeln, dass der Arbeitnehmer nur dann einen zusätzlichen Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage hat, wenn der Vertrag mindestens 7 Jahre läuft, wobei ein Jahr beitragsfrei sein muss.
Arbeiter in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie erhalten seit November 2008 ebenfalls eine Leistung durch den Arbeitgeber, die zur Altersvorsorge genutzt werden sollte. Die Höhe der Leistungen beträgt seitdem 360 Euro im Jahr. Zuvor erhielt der ausgebildete Arbeiter 319,08 Euro jährlich an VL und der Auszubildende die Hälfte. Seit dem neuen Tarifvertrag erhalten auch Auszubildende die volle Leistung. Auch hier sollte der Anleger darauf achten, die Leistungen in einem Vertrag zu investieren, der auch zulagenberechtigt ist.
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und Beamte erhalten ihre vermögenswirksamen Leistungen nach dem Gesetz für vermögenswirksame Leistungen dieser Berufsgruppe oder dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes oder des öffentlichen Dienstes der Länder. Auch Auszubildende in diesen Berufsgruppen haben einen Anspruch auf VL. Die Höhe des Arbeitgeberanteils liegt für Angestellte und Beamte bei 6,65 Euro pro Monat und für manche Beamten-Anwärter und Auszubildende bei 13,29 Euro monatlich (Stand Mai 2011).
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