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Voraussetzungen für den Anspruch auf Elterngeld

Das Elterngeld ist eine Lohnersatzzahlung für Mütter und Väter, die nach der Geburt eines Kindes zu Zwecken der Betreuung zu Hause bleiben. Es wird für höchstens 14 Monate gewährt.

Der Anspruch auf Zahlung von Elterngeld ist in den Gesetzesgrundlagen klar definiert. Elterngeld bekommen Mütter oder Väter, die einen Wohnsitz in Deutschland vorweisen können, nicht mehr als 30 Stunden einer Tätigkeit nachgehen und ihre Kinder nach der Geburt in ihrem Haushalt betreuen. Diese Regelung gilt auch für Eltern, die ein Kind angenommen haben oder ­das Kind ihres Lebenspartners oder ihrer Lebenspartnerin ­betreuen, auch wenn dieses nicht ihr eigenes Kind ist. Außerdem kann sie in besonderen Fällen auf Großeltern ausgeweitet werden.

Mütter oder Väter, die in Deutschland leben, aber keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, bekommen ebenfalls Elterngeld, wenn sie nachweisen, dass ihr Hauptwohnsitz oder ihre Arbeitsstelle in Deutschland ist.

Kein Elterngeld bekommen dagegen Eltern, die während der Erziehungszeit Vollzeit arbeiten gehen oder nur eine Aufenthaltsgenehmigung für einen befristeten Zeitraum in Deutschland vorweisen können. Beziehern von Hartz IV wird das Elterngeld komplett auf die Sozialleistungen angerechnet.

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