Absichern mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung
Lebensversicherungen sind sogenannte biometrische Versicherungen. Sie decken sowohl den Todes- als auch den Erlebensfall des Versicherungsnehmers ab. Es gibt verschieden Versicherungsarten.
Lebensversicherungen dienen dazu, entweder die Hinterbliebenen einer Person in deren Todesfall oder die Langlebigkeit des Versicherungsnehmers abzusichern. Bei Abschluss des Vertrages wird sich auf eine Summe geeinigt, die im Todesfall an die Hinterbliebenen oder im Erlebensfall an den Versicherungsnehmer gezahlt wird.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Lebensversicherungen. Unterschieden wird einmal zwischen einer Kapital- und einer Risikolebensversicherung und zwischen einer klassischen oder fondsgebundenen Versicherung. Bei der Kapitallebensversicherung handelt es sich um eine Unterstützung der Altersvorsorge. Hier zahlt der Versicherungsnehmer monatlich einen bestimmten Betrag ein und wird an der Überschussrechnung beteiligt. Nach Ende der Vertragslaufzeit erhält er dann den Versicherungsbetrag und den Überschuss ausgezahlt. Diese Anlagemöglichkeit ist relativ sicher, da das Kapital selbst arbeitet. Mit einer Risikolebensversicherung sollen vor allem die Angehörigen abgesichert werden. Auch hier zahlt der Versicherungsnehmer monatlich ein. Verstirbt er, so erhalten die Hinterbliebenen eine vorher festgesetzte Summe, egal wie lange eingezahlt wurde. Im Erlebensfall erhält auch hier der Versicherungsnehmer die angesparte Summe ausgezahlt.
Mit der klassischen Versicherung geht der Versicherungsnehmer auf Nummer sicher. Das investierte Geld wird für ihn angespart, der Zinssatz wird bei Vertragsabschluss festgelegt. So ist die Endsumme absehbar. Anders ist es bei einer fondsgebundenen Versicherung. Hier wird ein Teil des Kapitals in Fonds investierst. Wie groß dieser Teil ist, entscheidet der Versicherungsnehmer. Vorteil ist, dass hohe Gewinne möglich sind. Nachteil dagegen sind die möglichen Verluste. Bei der Investition in Fonds hat die Marktentwicklung Einfluss auf den Gewinn.
Lebensversicherungen haben eine lange Laufzeit. Sie enden meist frühestens mit dem Eintritt in das Rentenalter und nicht vor dem 60. Lebensjahr. Damit sind sie eine langfristige Anlage. Eine vorzeitige Kündigung ist meist nicht möglich. Lediglich eine Beitragsbefreiung kann beantragt werden. Gewinne und auch das Kapital müssen teilweise versteuert werden. Hier lohnt sich die Nachfrage beim Versicherungsvertreter.
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Kommentare
Wer schreibt denn bei Ihnen solche unqualifizierten Artikel???
Bekommen Sie von den Versicherungsgesellschaften etwa dafür auch noch Geld? Solch gravierende Fehlbeschreibungen, die die Kollegen von der proConceptAG bereits aufgeführt haben, sind mir bislang noch nirgendwo aufgefallen.
Entweder Sie beschäftigen für solche Dinge Fachleute oder lassen es ganz.
Außerdem ist es fast immer möglich die Lebens- oder Rentenversicherungen vorzeitig zu kündigen - dies tun jedes Jahr immerhin rund vier Millionen Menschen in Deutschland.
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