Aktuelle Sparzinsen sagen nichts über die Rendite aus
Für Sparanlagen ist nicht allein der Nominalzinssatz interessant. Eventuelle Kursgewinne oder auch die entstehenden Kosten und Gebühren haben einen erheblichen Einfluss auf die Rendite.

Es gibt Anlagemöglichkeiten, die mit keinerlei Kosten verbunden sind. In diesem Fall ist die Berechnung der Nettorendite relativ einfach. Für den Fall, dass der Anlager der Bank einen Freistellungsauftrag für die Zinseinkünfte einreichen kann und er unterhalb der Freigrenze für Kapitaleinkünfte bleibt, ist die Verzinsung der Anlage gleichzeitig auch die Rendite. Hat er seinen Freibetrag allerdings ausgeschöpft, behält die Bank von den Zinseinkünften die Zinsabschlagssteuer, den Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer ein. Diese Positionen schmälern den Zinsbetrag ganz erheblich. Über seine Einkommensteuererklärung kann der Anleger sich eventuell zumindest einen Teil der einbehaltenen und an das Finanzamt abgeführten Beträge zurückholen.
Weitere Anlagemöglichkeiten können festverzinsliche Wertpapiere sein. Diese laufen über einen bestimmten Zeitraum, haben einen festen Zinssatz und unterliegen während der Laufzeit den Kursschwankungen an der Börse. Wenn der Anleger seine Sparanlage während der Laufzeit wieder verkaufen möchte, die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein, so ist er beim Verkauf an den aktuellen Börsenkurs gebunden. Dieser Kurs kann oberhalb dessen liegen, was der Anleger beim Kauf der Anlage bezahlen musste. Dann kann er einen Kursgewinn verbuchen, der die Rendite seiner Anlage steigert. Muss er allerdings zu einem Kurs verkaufen, der unterhalb seines Kaufkurses liegt, schmälert das seine Rendite.
Weitere Einflussfaktoren für die Rendite können staatliche Prämien oder auch Zulagen vom Arbeitgeber sein. Arbeitnehmer können bei ausgesuchten Anlagen, die bestimmten Anforderungen entsprechen, eine Unterstützung vom Arbeitgeber erhalten. Diese Zuwendungen sind in vielen Branchen im Manteltarifvertrag geregelt, und insoweit hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf. Für seine Einzahlungen bekommt der Sparer vom Staat auf Anforderung eine Prämie, wenn er innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt und die Anlage mindestens sieben Jahre läuft. So kann er seine Rendite erheblich verbessern, denn die Pämien erhöhen den Ertrag aus der Anlage. Diese Prämien unterliegen nicht der Versteuerung. Zuwendungen vom Arbeitgeber müssen allerdings über die Lohn- oder Gehaltsabrechnung versteuert werden. Die Verzinsung dieser Anlagen ist in einigen Fällen sehr interessant, allerdings fallen für den Abschluss auch einige Kosten an. Nicht alle Einkünfte aus einer Geld- oder Kapitalanlage sind steuerpflichtig. Bei einigen Produkten setzen sich die Erträge aus mehreren Komponenten zusammen. Einige dieser Komponenten unterliegen der Versteuerung, andere Komponenten sind steuerfrei.
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