Die betriebliche Altersvorsorge: So funktioniert die Pensionskasse
Bei Pensionskassen handelt es sich um Instrumente der betrieblichen Altersvorsorge. Sie werden von den Mitarbeitern eines Unternehmens getragen, zum Teil können auch mehrere Unternehmen beteiligt sein.
Pensionskassen sind in Deutschland meist als sogenannter Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ausgestaltet – das bedeutet, dass die Versicherungsnehmer gleichzeitig Mitglieder sowie Vereinsträger sind. Genauere Regelungen werden in Abschnitt III des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen (VAG) getroffen. Unter anderem wird in § 17 Absatz 2 VAG bestimmt, dass die Vereinssatzung notariell beurkundet werden muss. Die Idee zum VVaG geht auf den englischen Mathematiker James Dodson (1710-1757) zurück: Er erstellte eine Tabelle, in der altersabhängige Beitragszahlungen für Lebensversicherungen berechnet wurden. In Deutschland war es der Kaufmann Ernst-Wilhelm Arnoldi (1778-1841), der den ersten VVaG gründete.
Da Pensionskassen im Zeitraum zwischen 2002 und 2004 durch die staatlich geförderte betriebliche Altersversorgung von entsprechenden Vorteilen profitieren konnten, wurden zu dieser Zeit verstärkt Neugründungen solcher Kassen durch Versicherungsunternehmen verzeichnet – der Unterschied bestand darin, dass diese nicht als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit betrieben wurden. Durch Änderungen am VAG kam es Anfang des Jahres 2006 zu einer Deregulierung der Pensionskassen, die anschließend dieselben Anforderungen wie herkömmliche Anbieter von Lebensversicherungen erfüllen mussten.
Die Beiträge zu den Pensionskassen zählen zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber sie für den Arbeitnehmer einzahlt. Sie sind steuerlich begünstigt – bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, die für die gesetzliche Rentenversicherung gilt, sind sie frei von Steuern und Sozialabgaben. Die später ausgezahlten Versorgungsleistungen sind hingegen vollumfänglich zu versteuern. Der Arbeitnehmer benötigt die Zustimmung des Arbeitgebers, um Mitglied der Kasse werden zu können. Den Arbeitgeber trifft hingegen die sogenannte Subsidiär-Haftung: Sollte es zu einer Insolvenz der Rentenkasse kommen, so muss er für die Erfüllung der Verbindlichkeiten einstehen. Pensionskassen garantieren regelmäßig einen Zinssatz von 2,25 Prozent, die verfolgten Anlagestrategien sind dementsprechend konservativ - auf die Investition in Aktien wird größtenteils verzichtet. Die Kontrolle der Kassen wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführt, die in Bonn und Frankfurt am Main Standorte unterhält und dem Finanzministerium untersteht.
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