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Die Betriebsrente als Baustein der Altersvorsorge - das funktioniert so

Wird aus einem Arbeitsverhältnis heraus dem Arbeitnehmer eine Leistung zum Ruhestand zugesagt, so handelt es sich um eine Betriebsrente. Für diese gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Die Betriebsrente, auch bAV abgekürzt, ist eine der Säulen der Altersvorsorge. Der Arbeitnehmer schließt über seinen Arbeitgeber eine Versicherung ab. Die Beiträge werden vom Lohn einbehalten und direkt an die Versicherung abgeführt. Nicht selten bieten die Arbeitgeber an, sich an den Beiträgen zu beteiligen. Zudem sind die Beiträge für eine Betriebsrente auch steuerlich absetzbar. Damit ein Arbeitnehmer eine Betriebsrente abschließen kann, muss er in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Der Arbeitgeber kann den Abschluss einer Betriebsrente nicht verwehren, da seit dem Jahr 2002 ein rechtlicher Anspruch darauf besteht, einen Teil des Lohnes in die Altersvorsorge zu investieren.

Es gibt verschiedene Modelle der Betriebsrente, die als Baustein für die Altersvorsorge dienen. Bei der Direktversicherung behält der Arbeitgeber einen Teil des Lohnes und leitet diesen an die Versicherung weiter. Eine weitere Option ist die Pensionskasse. Hier zahlt der Arbeitgeber den Betrag an die Pensionskasse und diese zahlt mit Eintritt in die Rente monatlich an den Arbeitnehmer. So wird die gesetzliche Rente aufgestockt. Auch die Wahl eines Pensionsfonds ist bei der Betriebsrente möglich. In diesem Fall wird eine Einrichtung gewählt, die sich auf die Altersvorsorge spezialisiert hat. Die Beträge werden von dieser Einrichtung angelegt und das Kapital wird ebenfalls mit Eintritt der Rente an den Arbeitnehmer gezahlt. Einige Arbeitgeber bevorzugen auch die Pensionszusage. Mit der Unterzeichnung des Vertrages sichert der Arbeitgeber seinem Angestellten einen bestimmten Rentenbetrag zu, den er mit dem Ruhestand entweder als Einmalzahlung oder als monatlichen Betrag bekommt.

Vorteile bringt die Betriebsrente vor allem dann, wenn der Arbeitgeber die Einzahlungen selbst finanziert oder einen Teil dazu beiträgt. So hat der Arbeitnehmer einen verlässlichen Baustein für seine Altersvorsorge. Auch wenn der Arbeitnehmer nicht bis zur Rente in dem Betrieb bleibt, besteht sein Anspruch auf die Zahlung der Betriebsrente.

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