Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen
Viele Menschen gehen einer normalen abhängigen Beschäftigung nach. Aufgrund eines Unfalls kann jedoch auch eine Arbeitsunfähigkeit eintreten. Für den Lohnausfall stellt die Erwerbsminderungsrente einen Ausgleich dar.
Oft kann es passieren, dass Personen durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr erwerbsfähig sind und daher keinem bezahlten Beruf nachgehen können. In diesem Fall kann die sogenannte Erwerbsminderungsrente beantragt werden, wobei hierfür einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die vorherige Erwerbsunfähigkeitsrente wurde mittlerweile durch die sogenannte volle Erwerbsminderungsrente ersetzt, wobei jeweils die gesetzliche Rentenversicherung zuständig ist. Auch privat können sich Menschen gegen Berufsunfähigkeit versichern. Für den Erhalt der Rente ist es in jedem Fall notwendig, dass betroffene Menschen die hundertprozentige Arbeitsunfähigkeit nachweisen können. Dies ist insbesondere für jüngere Menschen ohne große Arbeitserfahrung meist schwer möglich.
Der Antrag für die Erwerbsminderungsrente kann bei der jeweiligen Rentenversicherung gestellt werden und wird in jedem Fall einzeln geprüft. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Voraussetzung für die Erwerbsminderungsrente, dass die beantragende Person mindestens fünf Jahre rentenversichert war. Mindestens drei Jahre davon müssen Beiträge gezahlt worden sein. Der Erhalt einer Erwerbsminderungsrente setzt somit eine gewisse Arbeitserfahrung voraus. Für einen vollen Versicherungsmonat muss die Person jedoch nur einen Tag tatsächlich versichert sein, dann zählt der Monat bereits in die sogenannte Wartezeit. Eine Ausnahme von der Wartezeit stellt ein plötzlicher Unfall dar, der eine Arbeitstätigkeit dauerhaft verhindert. Die Entscheidung auf Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente wird von der Rentenversicherung auf der Grundlage eines ärztlichen Befundes gefällt. Der Arzt muss dabei begutachten, wie viel Zeit pro Tag noch eine zumutbare Arbeit betragen kann. Auch psychische Erkrankungen werden mittlerweile mehr berücksichtigt.
Die Einteilung der Erwerbsminderungsrente geht über die zumutbare Arbeitszeit der betroffenen Person. Sind es maximal drei Stunden pro Tag, ist ein voller Anspruch auf die Rente vorhanden. Bei drei bis sechs Stunden pro Tag haben Betroffene einen teilweisen Anspruch. Bei einer längeren zumutbaren Arbeitszeit wird der Antrag abgelehnt. Der Antragsteller sollte jeweils beachten, dass auch ein Wechsel der Arbeitsstelle oder der Tätigkeit in Betracht gezogen werden muss. Ist es beispielsweise möglich, in eine sitzende Tätigkeit zu wechseln und dort länger als sechs Stunden zu arbeiten, verfällt der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Eine Ausnahme sind Personen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind. Diese Antragsteller besitzen einen Vertrauensschutz und müssen nicht in eine andere Tätigkeit wechseln. Antragsteller können sich zunächst von einem Rentenberater bei möglichen Fragen helfen lassen. Den Antrag gibt es auch online zum Herunterladen.
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