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Es ist möglich, ein Haus auf Rentenbasis zu erwerben

Viele Menschen wohnen zur Miete und möchten gern ein Haus haben. Um ein Haus zu kaufen, benötigt man Geld. Wer über ein regelmäßiges Einkommen verfügt, der kann auch andere Wege des Hauskaufs gehen.

Es müssen keine Kredite bei Banken beantragt werden, wenn sich zwei Parteien einig sind und dies in einem Vertrag vor einem Notar vereinbaren, denn ein Haus kann auch auf Rentenbasis erworben werden. In diesem Fall wird der Mieter in das Grundbuch Abteilung II eingetragen und erhält somit eine Auflassungsvormerkung. Diese Möglichkeit ist in Deutschland noch nicht sehr verbreitet, wird in anderen Ländern aber häufiger angewendet.

Wohnt man beispielsweise in einem Zweifamilienhaus zur Miete, und der Vermieter bedarf der Hilfe, dann könnte man sich als Hilfsperson anbieten. Herrscht ein gutes Mietverhältnis, dann wird die Hilfe sicher gern angenommen. Im Gegenzug wird ein Vertrag unterschrieben und alle wichtigen Punkte darin festgehalten. Der Mieter bewohnt weiter die Wohnung und zahlt seine Miete. Darüber hinaus kümmert er sich um alle anfallenden Arbeiten, die das Haus betreffen. Kleine häusliche Arbeiten in der Wohnung des Vermieters oder Besorgungen werden ebenfalls übernommen. Welche Pflichten genau erledigt werden sollen, muss in dem Vertrag vereinbart werden. Kommt es zum Ableben des bisherigen Eigentümers, dann wird der bisherige Mieter Eigentümer der Immobilie, mit allen Rechten und Pflichten.

Solch ein Kauf kann theoretisch mit jeder Immobilie gemacht werden. Oft sind es ältere Menschen, die keine Kinder haben und Hilfe benötigen. Durch den Mietkauf werden sie nicht gezwungen, in ein Altenheim zu ziehen und das Haus zu verkaufen. Sie bewohnen weiter ihr Haus. Ist genug Platz, dann kann der potenzielle Käufer gleich mit einziehen. Ist dies nicht der Fall, geht man eine doppelte monatliche Belastung ein, da die Miete für die bewohnte Wohnung und ein monatlicher festgesetzter Betrag an den Hausbesitzer zu entrichten sind.

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