Neu auf wallstreet:online?
Jetzt registrieren | Login
x
Benutzername:

Passwort:

Angemeldet bleiben
Passwort vergessen?

Früher in den Ruhestand: Rente mit Abschlägen

Beschäftigte in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis zahlen regelmäßig Beiträge in die Rentenversicherung. Mit diesen Mitteln werden die Renten unter anderem in der Gegenwart finanziert.

Durch die Zahlung der Beiträge erwirbt der Beschäftigte zeitgleich einen Anspruch auf die Zahlung einer Rente, wenn er das gesetzliche Rentenalter erreicht. Allerdings erhöht sich das Renteneintrittsalter in den kommenden Jahren. Ursächlich dafür ist u.a. der demografische Wandel. Kennzeichnend dafür ist, dass der Anteil älterer Menschen, die Rente beziehen, wesentlich größer ist als junger Menschen, die in die Rentenkasse einzahlen. Insgesamt betrachtet sinkt die Bevölkerung des Landes, da die Sterberate höher ist als die Geburtenrate.

Im Laufe der Jahre und mit zunehmendem Alter nimmt die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit des Menschen ab. Ist das Rentenalter noch nicht erreicht, hat der Betroffene eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Entweder geht er weiter arbeiten oder er beantragt die Rente, bevor er das entsprechende Alter erreicht hat. Nachteil ist hierbei, dass der Rentenanspruch dann geringer ausfällt. Bei diesem Abschlag handelt es sich um einen prozentualen Wert, der genau festgelegt ist. Diese finanzielle Einbuße bleibt über die gesamte Zeit Rentenzahlung erhalten.

Schreibe Deinen Kommentar

 

Kommentare


Es wurden noch keine Kommentare abgegeben.
Passendes im Netz
Titel
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende
Inhalte zu diesem Artikel vor.
 
 
Einen Link vorschlagen: 

Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.

Qualitätskriterien:

Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:

• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen

• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden

• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann

• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen

• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.

Ratgebersuche
Archiv
2009  2010  2011  2012