Jeder Mensch braucht eine Altersgrundsicherung
Vor allem im Alter ist es wichtig, dass das Existenzminimum gesichert ist, dass man also nicht durch die Maschen des sozialen Netzes fällt. Eine Grundsicherung für alle Menschen wird immer wieder angestrebt.
Die Grundsicherung im Alter soll dafür sorgen, dass jeder Mensch ein Dach über dem Kopf hat, weder frieren noch hungern muss und gegen Krankheit versichert ist. Wenn die Einkünfte im Alter dafür nicht ausreichen, kann jeder "Hilfe zum Lebensunterhalt im Alter" beantragen. Auch dann, wenn er eine gesetzliche Rente erhält. Wird einem solchen Antrag stattgegeben, werden in der Regel auch nicht die Kinder belastet. Dabei ist die Altersgrenze vom Geburtsdatum abhängig. Wer vor dem ersten Januar 1947 geboren ist, tritt mit 65 Jahren ins Rentenalter ein. Die folgenden Jahrgänge werden gestaffelt, diejenigen die 1964 geboren sind, erreichen das Rentenalter mit 67 Jahren. Die Antragsteller müssen ein geringes Einkommen haben und dürfen nicht im Ausland leben. Für Ausländer, die eine gültige Aufenthaltsbescheinigung vorlegen können, ist es ebenfalls möglich, einen solchen Antrag zu stellen. Auch sind Personen ausgeschlossen, die ihr Vermögen in den letzten zehn Jahren leichtfertig verscherzt haben oder es beispielsweise verschenkt haben. Ist dem nicht so, dann kann ein Rentner, wenn er wenig Einkünfte hat, einen erfolgversprechenden Antrag stellen.
Vom Satz der Grundsicherung für einen Alleinstehenden oder zusammenlebende Paare sollen die Ausgaben für den Alltag bezahlt werden: Essen, Kleidung, Telefon, Körperpflege, Reparaturen und Instandsetzungen, aber auch nötige Anschaffungen. Ist jemand schwerbehindert, so geht der Gesetzgeber davon aus, dass er einen größeren Bedarf für das alltägliche Leben hat. Er bekommt also, vorausgesetzt er hat das Zeichen G oder aG in seinem Schwerbehinderten-Ausweis, mehr ausbezahlt.
Die Berechnung der Einkünfte ist nicht ganz einfach, da sowohl das eigene Vermögen als auch das eines möglichen Partners mit hinzugerechnet werden muss. Außen vor bleibt das Pflegegeld, sofern es dem Betroffenen zusteht, und das Schonvermögen, dessen Höhe vom Gesetzgeber festgelegt ist und von dem beispielsweise die Beerdigung bezahlt werden soll. Möglicherweise gehört dazu aber auch ein Fahrzeug.
Eine Grundsicherung, die nicht altersabhänig ist, gibt es für Personen, die volljährig sind, aber aus medizinischen Gründen ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und zwar dauerhaft. Es zeigt sich, dass die Grundsicherung ein wesentliches Element des Sozialstaates ist, der dafür sorgen will, dass das Existenzminimum für jeden Einzelnen garantiert sein soll. Die rechtliche Grundlage für diese staatliche Hilfe ist das Sozialgesetzbuch. Der Antrag ist beim örtlichen Sozialhilfeträger zu stellen. Der Bedürftige muss im Übrigen jedes Jahr einen Folgeantrag einreichen. Es ist zwar keine bestimmte Form vorgeschrieben, aber es empfiehlt sich, die Antragsformulare des Amtes zu benutzen. Diese erhält man ebenfalls beim örtlichen Sozialträger. In der Regel genügt es, den Rentenbescheid, den Personalausweis, die Kontoauszüge eines Monats und den Mietvertrag als Unterlagen beizufügen.
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