Privat-Altersvorsorge als Zusatz zur gesetzlichen Rente
Die gesetzliche Altersrente reicht häufig nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Rentenalter aufrechtzuerhalten. Eine private Zusatzversicherung hilft dabei, vorhandene Deckungslücken zu schließen.
Wer im Rentenalter nicht darauf verzichten möchte, seinen gewohnten Lebensstandard beizubehalten, sollte rechtzeitig über den Abschluss einer privaten Altersvorsorgeversicherung nachdenken. Nach den Veränderungen im neuen Alterseinkünftegesetz ist eine Altersvorsorgeversicherung auch aus steuerlicher Sicht sehr interessant geworden, denn die Beiträge lassen sich steuermindernd geltend machen.
Da auch die Regierung sich darüber klar ist, dass die gesetzliche Rente bei vielen Arbeitnehmern nicht ausreichen wird, wurde eine staatlich geförderte Möglichkeit zur privaten Zusatzversicherung für die Altersvorsorge eingerichtet. Dazu gibt es zwei unterschiedliche Modelle. Für förderungsberechtigte Personen, bei denen es sich in der Regel um sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem geringen bis mittleren Einkommen handelt, wurde die staatliche Zulagenrente nach Riester eingeführt. Hier erhält der Versicherungsnehmer zusätzlich zu seinem eigenen Beitrag Fördermittel des Bundes, die dem Versicherungsvertrag zugeführt werden. Familien mit Kindern profitieren darüber hinaus noch von Förderbeiträgen für die Kinder. Diese werden so lange gewährt, wie die Familie Anspruch auf Kindergeld hat. Für Selbstständige, Freiberufler und Besserverdienende gibt es alternativ zur sogenannten Riester-Rente eine Basis-Rente nach Rürup. Im Gegensatz zur Riester-Rente, bei der 30 Prozent des angesparten Vertragskapitals in einer Summe ausgezahlt werden können, muss bei der Basis-Rente das gesamte Vertragsguthaben in eine lebenslang zu zahlende monatliche Rente umgewandelt werden.
Aber auch mit einer privaten Rentenversicherung ohne staatliche Förderungen kann man viel für die eigene Altersvorsorge tun. Hierbei gilt: je jünger der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ist, umso höher wird die private Altersrente ausfallen. Bei privaten Rentenversicherungen besteht bei Vertragsablauf ein Kapitalwahlrecht. Der Versicherungsnehmer kann frei entscheiden, ob er die monatliche Rente oder die komplette Auszahlung des Vertragsguthabens wünscht. Eine Kapitalauszahlung kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn man damit eine bestehende Immobilienfinanzierung ablösen kann. Ähnlich verhält es sich mit einer Kapitallebensversicherung. Hier ist allerdings keine Verrentung vorgesehen, sondern es steht immer die Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich der Gewinnanteile und des Schlussüberschusses im Vordergrund.
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