Vorteile einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
Eine private Rentenversicherung schließt Versorgungslücken im Rentenalter. Wenn dieser Vertrag ein Kapitalwahlrecht enthält, bedeutet dies deutlich mehr Flexibilität für den Versicherungsnehmer.
Eine private Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung sorgt dafür, dass im Alter keine Versorgungslücken entstehen. Einen großen Vorteil bietet natürlich die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Während man bei der einen Rentenversicherung zum Ende der Vertragslaufzeit die Möglichkeit hat, sich 30 Prozent des angesparten Vertragsguthabens in eine Summe auszahlen zu lassen, besteht bei Basisrentenversicherungen keinerlei Kapitalwahlrecht.
Neben der staatlich geförderten Altersvorsorge gibt es aber auch private Rentenversicherungen, die sich individuell gestalten lassen. Hier sollte darauf geachtet werden, dass ein Kapitalwahlrecht besteht. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das, er kann zum Ende der Vertragslaufzeit frei und ohne Verluste entscheiden, ob er die Altersrente wählt oder sich sein Vertragsguthaben zuzüglich aller Überschussbeteiligungen in einer Summe auszahlen lässt. Besonders für Immobilienbesitzer kann eine solche Wahlmöglichkeit Vorteile haben, weil sich mit dem Vertragsguthaben zum Beispiel noch laufende Hypotheken ablösen lassen.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

