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Was man über private Rentenversicherungen wissen sollte

Viele Menschen machen sich Gedanken über ihre Altersvorsorge. Um die zukünftige Altersrente zu sichern, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Eine davon ist die private Rentenversicherung.

Die Rentenversicherung im Allgemeinen stellt eine Altersvorsorge dar. Diese erfolgt sowohl in der gesetzlichen als auch in einer zusätzlichen Privatversicherung. Zur gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Arbeitnehmer verpflichtet. Darüber hinaus kann sich jeder andere Berufstätige freiwillig versichern lassen. Die gesetzliche Versicherung sichert die Auszahlung der momentanen Renten und der Versicherte erwirbt einen Anspruch auf die eigene Rente. Dabei ist zu berücksichtigen, dass er nur den Anspruch aber nicht die Höhe der Rente sichert. Das nennt der Staat auch den Generationenvertrag. Die Grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung sind im Sozialversicherungssystem des Landes zu finden.

Über dies hinaus kann jeder Staatsbürger sich privat versichern. Dies wird auch immer mehr geraten, da die Renten in der Zukunft nicht mehr ausreichen könnten, um davon die Altersruhe zu finanzieren. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie der Anleger sein Geld für sich arbeiten lassen kann. Eine davon ist die private Rentenversicherung. Es gibt einige Varianten, die vom Staat geschaffen wurden, und auch Formen, die man bei Privatträgern findet. Im Grunde genommen handelt es sich dabei um eine Lebensversicherung, die den Erlebensfall versichert und nicht den Todesfall. Es gibt zwei Unterscheidungsmerkmale. Zum einen kann man eine Versicherung abschließen, bei der die Rente sofort bzw. nach der ersten Zahlungsperiode fällig wird. Diese nennt man auch Sofortrente. Die andere Variante ist die Versicherung, bei der es erst nach einer vereinbarten Aufschubzeit zur Auszahlung kommt. Die Auszahlung bei beiden Varianten erfolgt entweder in monatlichen Beträgen oder in einer Einmalzahlung. Dies kann sich der Versicherte meist im sogenannten Kapitalwahlrecht aussuchen.

Weitere Regelungen werden im jeweiligen Vertrag festgeschrieben. Dazu zählen die Rentengarantiezeit, die abgekürzte Leibrente und auch die Beitragsrückgewähr. Im Gegensatz zur Lebensversicherung wird bei der Rentenversicherung keine Gesundheitsprüfung gefordert, da diese für den Versicherer keinerlei Vorteile bringt. Auf diese Weise können sich auch chronisch Kranke versichern lassen. Allerdings kann man mit dieser Versicherung den Todesfall nicht abdecken und erhält so als Hinterbliebener keine Zusatzleistungen im Falle des Todes des Versicherten. Die betriebliche Altersvorsorge, die mittlerweile für alle Arbeitgeber zur Pflicht geworden ist, bildet ein Beispiel für eine private Rentenversicherung. Hier muss der Arbeitgeber einen Teil der Finanzierung übernehmen und somit ist er an der Altersrente seines Mitarbeiters beteiligt. Diese wird entweder vom Arbeitgeber selbst oder einem außenstehenden Träger organisiert.

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