Wer Rente will, muss einen Rentenantrag stellen
Ab einem bestimmten Alter kann man einen Antrag auf die Zahlung einer gesetzlichen Rente stellen. Die Bedingungen dafür sind unterschiedlich, aber der Antrag ist grundsätzlich vonnöten.
Den Rentenantrag zu stellen, bedeutet für viele Menschen einen deutlichen Einschnitt in ihrem Leben: Das Dasein als Rentner beginnt, das Arbeitsleben ist zumindest bei den meisten weitgehend abgeschlossen. Leider ist der Antrag keineswegs ganz einfach, denn von der Genauigkeit der Antragstellung und der Zusammenführung der dazu nötigen Unterlagen hängt viel für die Auszahlung der Rente und der Höhe des Betrages ab. Eben deshalb raten die Rentenversicherungsanstalten, eine Rentenberatung aufzusuchen, bevor der Antrag gestellt wird. Dies kann hilfreich sein, die Formulare besser zu durchschauen. Geeignete Beratungsstellen findet man in der Gemeindeverwaltung, bei Gewerkschaften und in den Auskunftsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Wird der Antrag gestellt, dann müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein und man muss, den häufigen Reformen der letzten Jahre geschuldet, eine Reihe von Stichtagen beachten. Wichtigste Voraussetzung ist, dass man Anspruch auf eine Altersrente hat. Dafür müssen Beiträge entrichtet und ein bestimmtes Lebensalter erreicht sein.
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