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Zweck und Aussage der offiziellen Rentenbescheide

Jeder Versicherungspflichtige hat ein Anrecht auf die gesetzliche Rente. Die Höhe der Zahlungen ist von vielen Faktoren abhängig. Der entsprechende Rentenbescheid gibt Auskunft darüber.

Jeder Berufstätige erhält kurz vor Eintritt ins Rentenalter den lang ersehnten Rentenbescheid. Dieser gibt schlussendlich Auskunft über die zu erwartende gesetzliche Rente. Jedoch können diese Bescheide auch fehlerhaft sein, da die nötigen Informationen über das gesamte Arbeitsleben hinweg gesammelt wurden und die Übermittlung der Daten durch den Arbeitgeber, die Krankenkasse oder andere Behörden möglicherweise nicht immer korrekt sind. Aus diesem Grund sollte der Betreffende den Bescheid genau prüfen und mit den eigenen Aufzeichnungen vergleichen, damit er auch die ihm zustehende Rentenzahlung erhält. Eine große Fehlerquelle bei der Übermittlung der entsprechenden Daten stellen die sogenannten Zahlendreher dar. Diese können sowohl das Jahreseinkommen als auch den Austritt aus dem Betrieb betreffen. Ein kleiner Fehler dort kann in Zukunft zu gravierenden Unterschieden in der Rente führen.

Im Vorfeld erhält jeder Rentenversicherungspflichtige sogenannte Renteninformationen. Diese werden jedes Jahr durch die entsprechende Behörde ausgestellt und beinhalten alle relevanten Daten, die bis zu diesem Zeitpunkt gesammelt wurden. Außerdem informiert dieser Bescheid den Versicherten über die zu erwartende gesetzliche Rente bei Eintritt ins Rentenalter. In der Berechnung sind jedoch eventuelle Inflationsraten nicht enthalten, so dass die eigentliche Rente viel niedriger ausfallen kann. Mittels der jährlichen Renteninformation kann der Verbraucher die Altersvorsorge planen. Hierbei sollte er jedoch Rechner benutzen, die eine entsprechende Inflationsrate von 1 bzw. 2 % berücksichtigen. Nur auf diese Weise ist eine realistische Planung möglich.

Die Informationen sollten immer direkt nach Erhalt auf fehlerhafte Einträge überprüft werden, da so eine spätere Beanstandung vermieden werden kann. Wartet der Betreffende bis zum eigentlichen Rentenbescheid, kann dies Auswirkungen auf den Beginn der Rentenzahlung haben, da diese erst nach erneuter Berechnung erfolgen kann. Rechtsverbindlich für die Rente ist jedoch nur der Bescheid, nicht die Information. Jedoch kann der Versicherte Nerven und Zeit sparen, wenn er die Renteninformationen genau prüft und Fehler sofort an den Versicherungsträger meldet. Dieser korrigiert die Daten und in der nächsten Information sollten diese dann stimmen. Allerdings muss jede Beanstandung auch bewiesen werden. So kann es vorkommen, dass Abschnitte des Berufslebens nicht nachgewiesen werden können und somit auch nicht für die Rentenberechnung hinzu gezogen werden. Dies ist insbesondere bei älteren Arbeitnehmern der Fall, die ihre Ausbildung in der Nachkriegszeit bekamen und nicht mehr nachweisen können, da wichtige Unterlagen verloren gegangen sind.

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