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Ausländische Dividenden – nicht immer frei von Risiken

Ausländische Dividenden sind Zahlungen ausländischer Aktiengesellschaften an ihre Aktionäre im Inland. Meist wird im Ausland eine Quellensteuer einbehalten, die auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird.

Wer ausländische Dividenden erhält, hat einige Besonderheiten zu beachten. Der Anleger ist an einer ausländischen Aktiengesellschaft beteiligt. Da ist zunächst die Frage, wo die Aktien gehalten werden. Ist es ein Depot im Inland, wird die Dividende automatisch diesem Depot beziehungsweise dem zugeordneten Girokonto gutgebracht. Befindet sich das Depot im Ausland, erfolgt die Gutschrift dort.

Je nach Währung, in der die Dividende gezahlt und das Depot geführt wird, kann noch eine Währungsumrechnung erforderlich werden. Dabei wird von der umrechnenden Institution eine mehr oder weniger große Spanne zu Lasten des Anlegers berücksichtigt.

Solche ausländische Dividenden unterliegen meist dem Abzug einer Quellensteuer, die im Ursprungsland verbleibt und auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird. Dies ist der Normalfall. Es gibt aber auch Sonderfälle, bei denen beispielsweise die Quellensteuer nicht oder fiktiv angerechnet wird. Die Einzelheiten weiß der Steuerberater, der sich anhand eines eventuell zwischen Deutschland und dem ausländischen Staat bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens informieren kann.

Nach dem Prinzip, das in Deutschland ein Inländer sein Welteinkommen versteuern muss, sind die Dividenden in Deutschland steuerpflichtig. Die Quellensteuer im Ausland befreit davon nicht. Es ist nicht auszuschließen, dass die Finanzbehörden Daten untereinander austauschen. Man kann deshalb nicht davon ausgehen, dass das deutsche Finanzamt von Dividendenzahlungen im Ausland nichts erfährt. Lediglich bei Ländern mit sehr strengem Bankgeheimnis wie der Schweiz mag dies noch der Fall sein. Doch ist der deutsche Finanzminister sehr bestrebt, auch da die für eine korrekte Besteuerung relevanten Informationen zu erhalten.

Ausländische Dividenden werden von den Aktiengesellschaften nach ähnlichen Regeln gezahlt wie in Deutschland. Gehört der ausländische Staat nicht zur Eurozone, besteht ein Währungsrisiko. Andererseits bieten ausländische Anlagen auch Vorteile. So ist beispielsweise in den USA eine vierteljährliche Dividendenzahlung üblich. Es gibt dort auch Gesellschaften, die zur vollständigen Ausschüttung ihres Gewinns verpflichtet sind.

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Kommentare

SlushMT
18.02.12, 11:57
Schön das jetzt zu wissen. Ich bedanke mich noch einmal für die Informationen.
lalin1972
18.02.12, 07:11
Wenn Du keine Dividenden bekommst, wird auch keine Quellensteuer einbehalten. Dann brauchst Du das Formular nicht. Die Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne wird nach dt. Steuerrecht erhoben.
SlushMT
17.02.12, 14:27
Erst einmal Danke.
Ich habe von meiner Bank einen Antrag auf Reduzierung der kanadischen Quellensteuer von 25% auf 15% bekommen. Die Aktien habe ich nach 2008 gekauft. Dividenden sind nicht zu erwarten aber Veräußerungsgewinne. Also ist es wohl sinnvoll, diesen Antrag zu stellen. Von Gebühren oder Kosten steht da nichts.

Gruß
SlushMT
Taxadvisor
17.02.12, 09:19
Regelmäßig werden gem. DBA 15% angerechnet, der Rest kann im Ursprungsland erstattet werden. Letzteres bieten Banken teilweise (gegen Gebühren) an. Die QuSt ist vom Freistellungsauftrag unberührt. AbgSt bei Aktien fällt beim Verkauf nur an, wenn der Kauf nach 2008 erfolgte.

Gruß
Taxadvisor
Dividendenabstauber
17.02.12, 05:27
Dir werden einfach 25% CAN Quellensteuer abgezugen.Die Differenz von 25 auf 15% Quelle musst Du mit einem Erstattungsformular beantragen, von den Canadiern. Wannst die Kohle kommt liegt rein bei den canadischen Behörden.
der
Dividendenabstauber
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