Als Privatperson in Aktien investieren - Die ersten Schritte
Investieren in Aktien ist nicht nur eine Möglichkeit für Unternehmen, sondern auch Privatpersonen können versuchen, ihr Kapital an der Börse anzulegen und damit Gewinne zu erzielen.
Der erste Schritt besteht darin, dass man ein sogenanntes Wertpapierdepot eröffnet. So werden Konten bezeichnet, die ausschließlich für das Abwickeln von Aktiengeschäften genutzt werden, also für deren Kauf, Verkauf und für Übertragungen. In der Regel kann man bei der Hausbank solch ein Wertpapierdepot eröffnen, oftmals fallen dafür keine Gebühren an. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden im Kreditwesengesetz § 1 Abs. 1 Nr. 5 erläutert.
Bei der Eröffnung des Wertpapierdepots wird ein Depotvertrag geschlossen, in dem sich die Bank dazu verpflichtet, sowohl die Anlegerrechte als auch die -pflichten zu überwachen und den Kunden über wichtige Angelegenheiten zu informieren. Auf dem Depotkonto werden die sogenannten wertpapierseitigen Buchungen der Aktiengeschäfte registriert, die Buchungen des Kaufpreises oder der Verkaufserlöse und die Gutschriften bei Gewinnen werden dagegen über ein Girokonto abgewickelt.
Wenn das Wertpapierdepot eröffnet wurde, kann der Kunde den entsprechenden Bankmitarbeiter mit dem Ankauf bestimmter Aktien beauftragen. Diese werden dann auf dem Depotkonto registriert und der Anleger kann die Entwicklung beobachten und gegebenenfalls weitere Aktien kaufen oder verkaufen.
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