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Der Bausparvertrag und was man dazu wissen muss

Der Bausparvertrag ist eine interessante Geldanlage, mit der man sich auf schlaue Weise auf den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie vorbereiten kann.

bausparvertrag
© Benjamin Klack / http://www.pixelio.de
Auch wenn man angesichts von Wohn Riester und zahlreichen lukrativen Angeboten zu Tagesgeld und Festgeld fast schon denken könnte, der gute alte Bausparvertrag hätte ausgedient, ist dem nicht so. Er bietet nämlich einige Vorteile, die man so bei anderen Geldanlagen zum Aufbau eines Eigenkapitalstocks für einen Hausbau nicht findet. Sie bestehen in einer Kombination aus guten Darlehenszinsen, staatlichen Zuschüssen und Steuerersparnissen.

Den größten Vorteil genießt man, wenn man den Bausparvertrag über die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers besparen lässt. Dann fallen diese Beiträge aus der Einkommenssteuer und auch aus der Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung heraus. Das hat wirtschaftliche Vorteile für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber, da die Beiträge zur Sozialversicherung von beiden anteilig entrichtet werden müssen. Allerdings sollte man hier berücksichtigen, dass dieser Anteil des Einkommens später bei der Berechnung des Rentenanspruchs ebenfalls nicht berücksichtigt werden kann.

Die in einem Bausparvertrag steckenden Guthaben werden verzinst. Die Höhe der Guthabenzinsen entspricht derzeit der mittleren Rendite, die sich mit einer Festgeldanlage erzielen lässt. Um die Sicherheit des dort angesparten Kapitals braucht man sich bei den deutschen Bausparkassen keine Gedanken machen, denn sie gehören durchweg dem deutschen Einlagensicherungsfond an, der derzeit mehr als zwanzig Millionen Euro pro Sparer garantieren kann.

Die Zuteilungsreife bei einem Bausparvertrag wird dann erreicht, wenn die Hälfte der vereinbarten Bausparsumme durch die Sparraten, die staatlichen Zulagen und die Zinsgutschriften erreicht ist und man eine vorher bestimmte Wartezeit absolviert hat. Dann kann die vereinbarte Bausparsumme als Darlehen ausgereicht werden. Für dieses Darlehen werden besonders günstige Zinsen angeboten. Hinzu kommt, dass die Zinsen nur für den Teil der Bausparsumme anfallen, die tatsächlich als Darlehen gewährt wird.

Dem Bausparvertrag liegt der Gedanke des kollektiven Sparens zugrunde, der übrigens keine Idee der Neuzeit ist, sondern schon vor Beginn der christlichen Zeitrechnung im alten China aufkam. Sie wurde mit Sparvereinen auf Gegenseitigkeit realisiert. Die erste Bausparkasse in der heutigen Form wurde 1775 im englischen Birmingham eröffnet. Aber es sollte noch mehr als fünfzig Jahre dauern, ehe man in anderen Staaten nachzog. In Deutschland entstand die erste Bausparkasse erst 1885.

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