Der Fondsmanager als professioneller Vermögensverwalter
Fondsmanager verwalten das Vermögen ihrer Anleger und unterliegen dabei bestimmten Pflichten, die sie einhalten müssen - Die Tätigkeit des Fondsmanagers, die täglichen Pflichten und die Festlegungen für den Haftungsfall.
Der Fondsmanager ist ein Vermögensverwalter und übernimmt Anlagen für seine Kunden. Das Ziel seiner Vermögensanlagen in Rentenfonds, Dachfonds, Geldmarktfonds, Aktien- und Immobilienfonds sowie Mischfonds ist dabei die Verfolgung einer lukrativen Anlagestrategie. Fondsmanager investieren fremde Vermögen in Anlagen und streben dabei unter Berücksichtigung der größtmöglichen Sicherheit einen hohen Gewinn an. Die Entscheidung über die jeweiligen Anlagen in Fonds trifft der Manager selbst.
Fondsmanager sind an die Anlagebedingungen der jeweiligen Fonds und die gesetzlichen Vorschriften gebunden. Für Investmentfonds sieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine dreiteilige Struktur vor. Dabei verwaltet die Kapitalanlegegesellschaft das Vermögen mehrerer Anleger in einem Fonds und übergibt das Fondsvermögen der Depotbank, wo der Fondsmanager die Verwaltung übernimmt. Alle Fonds unterliegen dabei definierten Vertragsbedingungen, die genaue Festlegungen zur Anlage, der Strategie und den Gebühren treffen.
Der Fondsmanager ist zur Sorgfalt verpflichtet. Sein Anlagevermögen kann der Fondsmanager aber nach den gesetzlichen Bestimmungen und auf Basis der festgelegten Anlagestrategie frei verwalten. Alle Investments unterliegen einem Risiko, für das der Fondsmanager, wenn er seiner Sorgfaltspflicht nachkommt, nicht haftbar gemacht werden kann. Die Risikominderungspflicht sieht durch den Fondsmanager keine Leerverkäufe vor und hat auch für Derivate gesonderte Bestimmungen aufgelegt.
Wenn der Fondsmanager seine vertraglichen Pflichten verletzt, kann er für den Schaden seiner Anleger in Haftung genommen werden. Auch gegenüber den Anteilseignern besteht eine Haftungsbestimmung. Fondsmanager, die ihren Handlungspflichten nicht entsprechen, können durch die staatliche Aufsicht an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert werden und entsprechende Bußgelder auferlegt bekommen. Einige wenige Versicherungsgesellschaften bieten Fondsmanagerversicherungen an. Eine solche Versicherung kommt aber für die Kapitalanlagegesellschaft selbst in Frage, die für das etwaige Fehlverwalten ihrer Fondsmanager einsteht. Ein durch den Fondsmanager verursachter Schaden geht ohne Versicherung zu Lasten des Gesellschaftskapitals.
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