Der Rentenversicherungsbeitrag muss tendenziell steigen
Der Rentenversicherungsbeitrag wird im Rahmen des sogenannten Generationenvertrages von gesetzlich versicherten Arbeitnehmern oder Personen erhoben, die freiwillig Beiträge entrichten, um Rentenansprüche zu erwerben.
Der Generationenvertrag funktioniert dahingehend, dass der Rentenversicherungsbeitrag berechnet und von pflichtversicherten abhängig beschäftigten Arbeitnehmern oder freiwillig Versicherten erhoben wird. Hierdurch wird im Umlageverfahren die Leistung der heutigen Zahlung der gesetzlichen Renten erzielt und gleichzeitig eine Anwartschaft auf eigene Rentenzahlungen erarbeitet. Der Rentenversicherungsbeitrag hat seinen Ursprung in einer Zeit, als noch viele Kinder geboren wurden und zahlreiche Arbeitnehmer die damaligen Rentner finanzierten.
Folglich konnten die Rentenversicherungsbeiträge zu Beginn der Einführung der gesetzlichen Rente auch im Vergleich zu heutigen Verhältnissen relativ niedrig gehalten werden. Der sogenannte Generationenvertrag, der bewirkt, dass aktuelle Einzahler heutige Rentner mit ihren Mitteln finanzieren, hat sich aber durch veränderte Strukturen in der Gesellschaft verschoben. So mussten die Rentenversicherungsbeiträge seit der Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich angehoben werden. Hintergrund ist, dass sich seit der Gründung der gesetzlichen Rentenversicherung deutliche Rückgänge an Geburten verzeichnen ließen. Parallel hierzu ist die Lebenserwartung der Menschen deutlich gestiegen. Das hat zur Folge, dass weniger Arbeitnehmer weitaus mehr Rentner finanzieren müssen und dies auch aufgrund längerer Bezugszeiten wegen höherer Lebenserwartung auch längerfristiger tun müssen.
Der Generationenvertrag, der zu seiner Entstehungszeit eine sehr gute Idee war, hat sich langfristig selbst überholt. Heutige Rentenversicherungsbeiträge müssen regelmäßig angehoben werden und trotzdem stagnieren die Renten der heutigen Rentner und können nicht parallel zur Teuerungsrate angehoben werden. Heutige Arbeitnehmer sind nun schon auf eine private Absicherung ihrer Rente angewiesen, um später nicht in die Altersarmut zu gelangen. Theoretisch müssten die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung neben der Anpassung an die Teuerungsrate auch vervielfacht werden, würde man die veränderte Situation berücksichtigen und gleiche Absicherungen der Renten der heutigen Arbeitnehmer erzielen wollen.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
unter Artenschutz, bekommen ja diesmal auch
3,5 % mehr auf ihre ohnehin schon mehr
als doppelt so hohen Bezüge der Rentner.
Ich mutmaße mal, es liegt an der besonders
hohen Arbeitsbelastung und an der Frühpensionierung,
da braucht man ordentlich Kohle, um die viele
Freizeit auch ordentlich zu gestalten.
Wozu? Bei den Beamten gibt es auch keine Langlebigkeit und keine Generationen.:mad:
:laugh::laugh::laugh:
Vervielfachen heißt verdoppeln, verdreifachen etc. Das ist reine Panikmache. Es gibt langfristige Berechnungen, die natürlich auch einen moderaten Anstieg der rentenbeiträge erfordern. Daneben gibts aber auch noch weitere dämpfende Faktoren. Wichtig ist einzigst, dass die Mehrbelastungen aus Langlebigkeit und demografische Veränderungen generationsgerecht verteilt werden.
Es gibt aber zur heutigen umlagefinanzierten Rente keine Alternative.
Im Übrigen ist die kapitalgedeckte Alternative auch nicht mehr das, was sie war: die Schuldenkrise lässt grüßen.
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

